Ein temporäres Halteverbot kann zur unliebsamen Überraschung werden. Vor allen Dingen dann, wenn man nicht mit ihm rechnet. Damit mobile Parkverbote für die Autofahrer nicht zu überraschend kommen, gibt es gesetzliche Regeln und Fristen, welche die Aufstellung solcher Beschilderung betreffen.

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Wir haben die wichtigsten Fragen zum Thema "Temporäres Parkverbot" für Sie gesammelt und beantwortet. Von der Beantragung mobiler Halteverbote bis hin zu den möglichen Konsequenzen bei Missachtung finden Sie hier die Antworten.

Wer stellt die mobilen Halteverbotszeichen auf? Und warum?

Die Aufstellung mobiler Parkverbotsschilder kann durch Städte und Gemeinden, aber auch auf Antrag von Firmen und Privatpersonen bei berechtigtem Interesse erfolgen. Wie Sie selbst ein vorübergehendes Parkverbot beantragen können, lesen Sie im letzten Abschnitt dieses Ratgebers.

Baustellen, sowie Straßen- und Baumarbeiten sind besonders oft die Ursache für die Einrichtung vorübergehender Halteverbote. Auch Umzüge sind häufig der Grund für temporäre Parkverbote, insbesondere in dicht besiedelten Gebieten. Veranstaltungen wie Straßenfeste und Märkte sind weitere Anlässe, in deren Rahmen mobile Halteverbote vorkommen können.

Wie und wann müssen Autofahrer über vorübergehende Halteverbote informiert werden?

Ein vorübergehendes Halteverbot muss durch die entsprechende Beschilderung angekündigt werden. Auf einem solchen Verkehrszeichen muss stehen, in welchem Zeitraum das Parkverbot gilt. Ferner ist es unverzichtbar, dass die Verbotszonen durch die Beschilderung exakt zu erkennen sind. Es genügt definitiv nicht, lediglich einen Warnzettel zur Kenntnisnahme in dem betroffenen Bereich auszuhängen. Es ist allerdings auch nicht nötig, betroffene Fahrzeughalter gesondert schriftlich oder gar telefonisch zu informieren.

Die Ankündigung temporärer Parkverbote beziehungsweise die Aufstellung entsprechender Beschilderung muss rechtzeitig erfolgen, damit diese die betroffenen Autofahrer nicht überraschen. Diese Vorlaufzeit sollte mindestens drei bis vier Tage betragen. Das Bundesverwaltungsgericht hat am 24. Mai 2018 darüber geurteilt, dass diese Vorlaufzeit mindestens drei volle Tage betragen muss (BVerwG 3 C 25.16 (OVG Münster, 5 A 470/14; VG Düsseldorf, 14 K 8394/13)).

Welche Strafen drohen bei Missachtung eines temporären Parkverbots?

Sollte Ihr Fahrzeug im temporären Halteverbot stehen, müssen Sie damit rechnen, abgeschleppt zu werden. Nicht nur die Polizei darf Abschleppunternehmen beauftragen. Auch Umzugsunternehmen sind dazu befugt. Sofern die Aufstellung der mobilen Halteverbotsschilder wie zuvor beschrieben rechtzeitig und ordnungsgemäß erfolgte, müssen Sie als Fahrzeughalter die in Rechnung gestellten Abschleppkosten tragen.

Das gilt sogar dann, wenn das eigene Fahrzeug während eines längeren Urlaubs abgeschleppt wird. Selbst, wenn Sie Ihre Abwesenheit beweisen können, müssen Sie für die Abschleppkosten aufkommen, die je nach Region mehrere Hundert Euro plus etwaige Standgebühren betragen können. Werden Sie zur Zahlung eines behördlichen Bußgelds aufgefordert, dann sollten Sie als Urlauber Einspruch dagegen einlegen, da Sie zum Zeitpunkt des Urlaubsantritts korrekt geparkt haben.

Um zu vermeiden, dass Ihr Auto während Ihres Urlaubs abgeschleppt wird, sollten Sie Ihr Fahrzeug auf einem geeigneten Privatgrundstück oder in einer Garage parken. Alternativ können Sie Freunde oder Nachbarn darum bitten, Ihr Fahrzeug gegebenenfalls andernorts zu parken.

Was können Sie tun, wenn Ihr Auto zu Unrecht abgeschleppt wurde?

Dennoch ist nicht jedes Abschleppen rechtmäßig. Ist die Aufstellung der Beschilderung nicht wie vorgeschrieben erfolgt oder wurde die Vorlaufzeit von drei vollen Tagen nicht eingehalten, so können Sie sich gegen Kostenforderungen erfolgreich zur Wehr setzen.

Wenn ein mobiles Halteverbotszeichen im Nachhinein verschoben wird, beginnt die Vorlaufzeit von drei vollen Tagen aufs Neue. Sollten Sie dennoch vorher abgeschleppt werden, sollten Sie schriftlich Widerspruch einlegen und dazu am besten einen oder mehrere Zeugen benennen, die den Sachverhalt bestätigen können.

Wie und wo können Sie selbst ein vorübergehendes Parkverbot beantragen?

Wenn Sie – zum Beispiel für Ihren Umzug – selbst ein temporäres Halteverbot einrichten lassen wollen, dann gibt es dafür zwei Möglichkeiten. Haben Sie ein Umzugsunternehmen beauftragt, dann gehört ein solcher Service mitunter zum Leistungsumfang. Organisieren Sie Ihren Wohnortwechsel allein, dann müssen Sie sich an die zuständige Straßenverkehrsbehörde wenden. Internet oder Bürgertelefon können helfen, den richtigen Ansprechpartner zu finden.

Wichtig ist, dass Sie den Antrag für ein vorübergehendes Parkverbot rechtzeitig stellen. Spätestens 14 Tage vor dem gewünschten Termin sollten Sie alles in die Wege geleitet haben. Je früher, desto besser.  © 1&1 Mail & Media/ContentFleet

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