Ob Karneval, Fastnacht oder Fasching: Die Jecken sind wieder los. Überall wird gefeiert und meist auch viel getrunken. Aber Alkohol und Autofahren passen nicht zusammen. Wie Sie nach der Party sicher nach Hause kommen, Geldbußen vermeiden und den Führerschein behalten.

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Ein Gläschen Sekt? Oder zwei? Drei Bier verteilt über den Tag? Wann bin ich noch fahrtauglich? Ab wie vielen Promille riskiere ich Geldbußen, Punkte in Flensburg oder sogar den Verlust des Führerscheins? Diese Fragen stellen sich viele Verkehrsteilnehmer. Antwort: Es kommt darauf an.

Was in den Paragrafen steht

Für Fahranfänger und Fahrer unter 21 Jahren ist Alkohol am Steuer tabu. Es gilt die 0,0-Promillegrenze. Bereits kleinste Mengen Alkohol können zu einer Geldbuße ab 250 Euro und mindestens einem Punkt in Flensburg führen.

Wer erwischt wird, muss an einem Aufbauseminar teilnehmen. Die Probezeit für den Führerschein verlängert sich um zwei Jahre.

Aber auch alle anderen Autofahrer sollten nach Alkoholkonsum besser öffentliche Verkehrsmittel nutzen, als in den eigenen Wagen zu steigen. Denn die Promille-Grenzen sind hart: Schon bei 0,5 Promille gibt es zwei Punkte, obendrauf ein Bußgeld und dann auch noch bis zu drei Monate Fahrverbot.

"Ab 1,1 Promille gelten motorisierte Verkehrsteilnehmer als absolut fahruntauglich. Auch wenn kein Unfall passiert, ist der Führerschein weg. Es gibt drei Punkte und eine Geld- oder sogar Freiheitsstrafe", warnt Jürgen Brenner-Hartmann, fachlicher Leiter Verkehrspsychologie und Verkehrsmedizin beim TÜV SÜD.

Bußgeld für alkoholisierte Beifahrer

Wer fahruntüchtig ist, kann auf dem Beifahrersitz Platz nehmen und eine nüchterne Person bitten, die Heimfahrt zu übernehmen. Sich im betrunkenen Zustand von einem Fahranfänger unter 18 Jahren nach Hause kutschieren zu lassen, ist allerdings keine gute Idee.

Denn wer das begleitende Fahren ab 17 Jahren praktiziert, darf keine alkoholisierten Personen durch die Gegend chauffieren. Hat der eingetragene Beifahrer mehr als 0,5 Promille, droht ihm auch in diesem Fall ein Bußgeld.

Betrunkene Radler riskieren den Führerschein

Wer nach der Karnevalsfeier darüber nachdenkt, mit dem Fahrrad nach Hause zu radeln, sollte diesen Gedanken besser gleich wieder verwerfen.

Denn auch betrunkenes Radfahren ist nicht erlaubt. Bei mehr als 1,6 Promille riskiert man nicht nur ein Radfahrverbot, sondern ist unter Umständen auch seinen Autoführerschein los - falls man die MPU nicht besteht.

Das gilt selbst dann, wenn keine anderen Verkehrsteilnehmer gefährdet wurden.

Das persönliche Limit

Mit Smartphone-Apps und Internet-Promillerechnern lässt sich ermitteln, wie viel Promille man nach einer bestimmten Menge Alkohol im Blut hat. Verwenden Sie die Tools aber nicht, um zu entscheiden, ob Sie noch ein Fahrzeug führen dürfen.

Solche Rechner liefern nur ungefähre Werte für gesunde Erwachsene. Ihre tatsächliche Blutalkoholkonzentration hängt von der Menge, Dauer und zeitlichen Verteilung des Alkoholkonsums und persönlichen physiologischen Merkmalen ab.

Auch Krankheiten oder Medikamenteneinnahme können die Blutalkoholkonzentration beeinflussen.

Und: Promillegrenzen sind nur ein grober Richtwert. Jeder Mensch ist anders. Wie viel Alkohol Sie trinken dürfen - oder ob überhaupt -, um fahrtüchtig zu sein, hängt zum Beispiel auch von Ihrer körperlichen und psychische Gesamtverfassung, Ihrer Fahrerfahrung, Wahrnehmensfähigkeit und Reaktionsgeschwindigkeit ab.

Ebenfalls wichtig: Übertreiben Sie es am Morgen nach dem Karneval nicht. Der menschliche Körper baut Alkohol nur mit einer Geschwindigkeit von 0,1 Promille pro Stunde ab.

Wer also nicht viel geschlafen hat, wird am nächsten Tag höchstwahrscheinlich noch Restalkohol im Blut haben. Weichen Sie dann besser auf Bus und Bahn aus.  © 1&1 Mail & Media/ContentFleet

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