• Auch Fahrradfahrer müssen sich an viele Verkehrsregeln halten.
  • So kann beispielsweise zu viel Alkohol im Blut auch auf dem Drahtesel den Auto-Führerschein kosten.
  • Einen Radweg hingegen müssen Sie nicht zwingend immer benutzen.
  • Die gängigsten Irrtümer und was tatsächlich dahinter steckt.

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Homeoffice, Lockdown und Kontaktbeschränkungen: Seit dem Beginn der Coronakrise sind viele Menschen auf das Fahrrad umgestiegen. Experten rechnen damit, dass einige auch nach der Pandemie Radler bleiben.

Um auf die zunehmende Belastung durch Autos hinzuweisen und das Zweirad mehr in den Fokus des Alltags zu rücken, findet seit 1998 jährlich am 3. Juni der Weltfahrradtag statt. Anlass genug, um mit einigen populären Irrtümern aufzuräumen.

Wenn ein Radweg da ist, muss ich ihn dann benutzen?

Nein. Dem Rechtsexperten des Allgemeinen Deutschen Fahrrad-Clubs (ADFC), Roland Huhn, zufolge gilt die Regelung nur, wenn der Radweg mit einem der drei blauen Radweg-Schilder gekennzeichnet ist. Außerdem muss der Radweg gut befahrbar sein.

Ist er von Wurzeln überwuchert, liegen Gegenstände im Weg und versperren Autos oder Mülltonnen die Fahrt, darf man auf die Straße ausweichen. Ist der Radweg mit keinem der Radweg-Schilder versehen, kann jeder selbst entscheiden, welchen Weg er wählt.

Darf man auf dem Radweg auch in die Gegenrichtung fahren?

Nicht immer. Gibt es nur einen Radweg und ist dieser nicht für beide Fahrtrichtungen gekennzeichnet, ist dies nicht erlaubt. In diesem Fall darf der Radweg nur in eine Richtung befahren werden.

Klarer wird die Situation, wenn es für jede Fahrspur einen Radweg gibt. Dann ist man verpflichtet, die für die jeweilige Fahrtrichtung ausgewiesene Spur zu nutzen.

Mehr zum Thema: Darf ich auf dem Fahrrad mit Kopfhörern Musik hören?

Müssen Radfahrer auf Straßen immer hintereinander fahren?

Nein. Nach ADFC-Angaben ist das Nebeneinanderfahren von Radfahrenden ausdrücklich erlaubt. Mit der Novelle der Straßenverkehrsordnung (StVO) 2020 ist die Regelung klar formuliert: Sofern der Verkehr nicht behindert wird, darf man generell zu zweit nebeneinander fahren.

Auf Fahrradstraßen darf man sowieso immer zu zweit nebeneinander in die Pedale treten.

Wann Sie als Fahrradfahrer mit Bußgeld rechnen müssen

Freihändig fahren, schnell noch bei Rot über die Ampel oder ein Überholmanöver auf dem Gehweg? Das sollten Sie als Fahrradfahrer lieber lassen. Denn auch Radler müssen sich an die Straßenverkehrsordnung halten - und auch für sie gibt es einen Bußgeldkatalog. Wir zeigen Ihnen, wann Sie mit welchem Bußgeld zu rechnen haben.

Darf ich mit Alkohol im Blut Fahrrad fahren?

Nein. "Schon bei einem Promillewert von 0,3 kann man sich strafbar machen und muss bei einem Unfall haften, wenn es aufgrund des Alkohols zu Fehlern beim Radfahren kommt", sagt Huhn. "Ab 1,6 Promille begehen Radfahrende auch ohne erkennbare Fahrunsicherheit eine Straftat."

Bei Verstößen muss mit einem Bußgeld und dem Entzug des Auto-Führerscheins gerechnet werden.

Darf ich mit dem Rad über einen Zebrastreifen fahren?

Das kommt drauf an. "Wenn Radfahrende Vorrang haben wollen, müssen sie absteigen und ihr Rad schieben", sagt der ADFC-Rechtsreferent. "Sie dürfen über den Zebrastreifen fahren, müssen dann jedoch querende Fahrzeuge durchfahren lassen."

Gelten Tempolimits auch für Radfahrende?

Wird die zulässige Höchstgeschwindigkeit durch entsprechende Verkehrszeichen begrenzt, müssen sich auch Radfahrende daran halten. Ist keine Beschilderung vorhanden, gilt innerorts die allgemeine Geschwindigkeitsbegrenzung von 50 Kilometern pro Stunde nur für Kraftfahrzeuge.

Jedoch greift die allgemeine Sorgfaltspflicht auch auf dem Rad. In der StVO heißt es: "Wer am Verkehr teilnimmt, hat sich so zu verhalten, dass kein Anderer geschädigt, gefährdet oder mehr, als nach den Umständen unvermeidbar, behindert oder belästigt wird."

Darf ich mit dem Rad falsch herum in Einbahnstraßen fahren?

Nein. Laut dem ADFC-Rechtsexperten gilt das nur für Einbahnstraßen, die durch eine entsprechende Beschilderung dafür freigegeben sind. (ff/dpa)

Korrektur: In einer früheren Version dieses Artikels wurde berichtet, dass Radler so schnell fahren können, wie sie möchten. Richtig ist, dass sich Radfahrende an die zulässige Höchstgeschwindigkeit halten müssen, wenn diese durch entsprechende Verkehrszeichen begrenzt ist.

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