Wer sein Auto in einer Tiefgarage parkt, sollte bei starkem Regen mit Überschwemmungsgefahr zweimal überlegen, ob er sein Fahrzeug tatsächlich hier stehen lässt. Denn im Falle eines Wasserschadens muss der Besitzer der Tiefgarage in der Regel nicht haften.
Fahrzeugbesitzer, die sich in der glücklichen Lage befinden und einen Tiefgaragenstellplatz für ihr Auto haben, sollten bei starken Unwettern aufpassen. Läuft die Tiefgarage mit Wasser voll und entstehen dadurch Schäden am Fahrzeug, müssen die Halter unter Umständen selbst für die Kosten aufkommen. Besteht Hochwassergefahr, sollte das Auto deshalb besser umgeparkt werden.
Welche Pflichten hat der Vermieter einer Tiefgarage?
Besitzer beziehungsweise Vermieter einer Tiefgarage müssen dafür sorgen, dass diese im angemessenen Rahmen vor eintretendem Wasser geschützt ist. In Hochwasser gefährdeten Bereichen gehören hier beispielsweise entsprechende Schotten und Ablaufsysteme dazu. Was passiert, wenn die Tiefgarage trotzdem mit Wasser vollläuft?
Tritt in der Tiefgarage eine Überflutung ein, die so nicht anzunehmen war, trifft den Vermieter in der Regel keine Schuld für anfallende Schäden an Fahrzeugen, sofern dieser alle nötigen Vorkehrungen zum Hochwasserschutz getroffen hat. Die Kosten für Fahrzeugschäden fallen dann auf die Autobesitzer zurück – und diese können erheblich sein. Die Autos können nicht nur mit Wasser volllaufen, sondern auch aufschwemmen und mit Wänden, Pfeilern und anderen Autos in der Tiefgarage kollidieren.
Welche Wasserschäden bezahlt die Kfz-Versicherung?
In der Regel übernimmt bereits die Kfz-Teilkaskoversicherung Wasserschäden, die infolge schwerer Unwetter und starker Überschwemmungen entstehen. Ein solcher Fall liegt dann vor, wenn die Wassermassen für den jeweiligen Standort unverhältnismäßig groß sind und nicht ablaufen können. Das trifft beispielsweise auf Regionen zu, in denen im Normalfall kein Hochwasser zu erwarten ist. Tritt ein Schaden auf, zahlt die Versicherung die vollen Reparaturkosten, es sei denn, es liegt eine Selbstbeteiligung vor. Diese wird dann mit den anfallenden Kosten verrechnet.
Wann zahlt die Versicherung nicht?
Um auf den vollen Kosten hängen zu bleiben, müssen Sie schon grob fahrlässig handeln. Das bedeutet, Sie stellen ihr Fahrzeug in einem Hochwasser gefährdeten Gebiet ab, in dem explizit davor gewarnt wird, das Auto hier abzustellen - ein Beispiel hierfür ist ein tiefer liegendes Hafengebiet. Die Kostenübernahme kann auch verweigert werden, wenn das Auto trotz ausreichender Zeit nicht aus einem Hochwasser-Gefahrengebiet weggefahren wurde. © 1&1 Mail & Media/ContentFleet
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