Die EU-Chemikalienbehörde ECHA plant laut der Fachzeitschrift Kfz-Betrieb, Blei in das Verzeichnis zulassungspflichtiger Stoffe aufzunehmen. Das Material wird unter anderem für die Reparatur von Kühlern, Elektrik und Karosserien historischer Autos genutzt.

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Anhang XIV der Verordnung (EG) Nr. 1907/2006

Eine Aufnahme in den Anhang XIV der Verordnung (EG) Nr. 1907/2006, auch als "Verzeichnis zulassungspflichtiger Stoffe" bekannt, käme einem Verbot gleich. Betriebe, die Blei verwenden, müssten sich registrieren und nachweisen, dass keine gleichwertigen Alternativen zur Verfügung stünden, so der Bericht. Der bürokratische Aufwand wäre gewaltig und für Restaurierungsbetriebe nicht bezahlbar.

Das Restaurieren von Oldtimern mit historisch korrekten Materialien wie etwa bleihaltigen Zinnlegierungen würde damit praktisch unmöglich. "Dabei geht es um Legierungen wie Pb74 Sn25 Sb1 (Schwemmzinn), Pb65 Sn35 (Kühlerzinn) und Sn60 Pb40 (Elektrikzinn)", so Kfz-Betrieb.

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Petition Nr. 0724/2023

Um das Verbot zu verhindern, hat der Sachverständige Dr. Ivo Rauch eine Petition gestartet. Die Petition mit der Nummer 0724/2023 wurde vom EU-Parlament veröffentlicht. Unterstützer können sich hier eintragen.  © auto motor und sport

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