Viele Social-Media-Nutzer machen täglich von jeder Situation Bilder und stellen sie ins Netz. Auch Schnappschüsse vom Arbeitsplatz sind häufig dabei. Aber dürfen sie das überhaupt?

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Viele Berufstätige machen Bilder von ihrem Arbeitsplatz und stellen sie anschließend ins Netz. So bleiben Freunde und Follower auf dem neuesten Stand und bekommen einen Einblick in den Alltag.

Chef muss es ausdrücklich verbieten

Sollte der Chef seinen Angestellten das verbieten, dürfen sie keine Schnappschüsse mehr posten. Der Arbeitgeber hat laut Jürgen Markowski, Fachanwalt für Arbeitsrecht und Mitglied der Arbeitsgemeinschaft Arbeitsrecht im Deutschen Anwaltverein, das Hausrecht.

Aus diesem Grund könne er auch entscheiden, was an die Öffentlichkeit getragen wird - und was nicht. Das heißt aber nicht, dass Bilder vom Arbeitsplatz nur mit einer ausdrücklichen Erlaubnis gepostet werden dürfen.

Wenn der Chef das Unternehmen nicht im Netz sehen möchte, muss er es explizit verbieten. Gibt es so eine Regelung nicht, dürfen Mitarbeiter theoretisch alle Fotos veröffentlichen.

Diese Einschränkungen gibt es

Theoretisch, denn einige Einschränkungen gibt es: Sensible Informationen, wie Name und Anschrift von Kunden und alles, was dem Datenschutz unterliegt, dürfen auf keinen Fall auf solchen Schnappschüssen zu sehen sein.

Auch Hinweise, die für die Konkurrenz einen höhen Nutzen haben, dürfen nicht ins Netz gelangen. Dazu zählen zum Beispiel besondere Maschinen oder geheime Papiere beziehungsweise Zeichnungen.

Das Bild darf auch keine Kritik über den Arbeitgeber enthalten. Außerdem sollten auf einem Schnappschuss auch keine Kunden oder Kollegen zu sehen sein, da sie ein Recht am eigenen Bild haben.

Bevor Sie ein solches Foto posten, sollten Sie also die betreffenden Personen um Erlaubnis fragen. Wenn Sie dies nicht tun, können Sie sogar auf Schadenersatz verklagt werden.

"Und arbeitsrechtliche Konsequenzen hätte das dann vermutlich auch - eine Abmahnung also, bis hin zur Kündigung", erklärt Markowski. (ff/dpa)

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