Duschgel, Körperlotion und Bademantel: Bei vielen Hotels zählen diese kleinen Annehmlichkeiten zur Grundausstattung. Sie wandern häufig ins Gepäck, auch wenn Urlauber sie gar nicht benutzt haben. Ist das überhaupt erlaubt?

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In vielen Hotels findet der Urlauber im Bad kleine Shampoo- und Duschgelproben sowie Bademäntel und Handtücher vor. Vor allem die Fläschchen werden gerne ungeöffnet in den Koffer gepackt und mit nach Hause genommen.

Schließlich werden sie jeden Tag nachgelegt und teuer ist das für das Hotel auch nicht, rechtfertigen den Schritt viele Urlauber. Erlaubt ist das aber keineswegs.

Mitnahme von Pröbchen ist Diebstahl

Die Rechtslage ist eindeutig: Geschlossene Kleinstprodukte - also Shampoo, Duschgel, Seife oder eine Pflegelotion - dürfen laut Sabine Fischer-Volk, Juristin bei der Verbraucherzentrale Brandenburg, nicht mitgenommen werden.

Die Produkte seien für den Ge- und Verbrauch während des Aufenthalts bestimmt, stellt die Rechtsexpertin klar. Die Mitnahme ist Diebstahl.

Bei Sachen wie Handtüchern, Bademänteln oder auch einem Regenschirm des Hotels ist es genauso. Die Gegenstände müssen im Zimmer bleiben. "Wer diese Sachen mitnimmt, macht sich wegen Diebstahls strafbar", so Fischer-Volk weiter.

Ob und wie ein Hotel das Einstecken von Beauty-Produkten und Co. verfolgt, ist natürlich eine andere Sache. Wer aber rechtlich auf der sicheren Seite sein will, steckt nichts ein - schon gar keinen Bademantel. (ff/dpa)

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