Der Urlaub ist genehmigt, die Koffer sind gepackt und dann macht die Corona-Pandemie einem einen Strich durch die Rechnung. Nach einer Gerichtsentscheidung müssen Arbeitnehmer die freien Tage dennoch nehmen.

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Genehmigter Urlaub muss genommen werden, auch wenn die geschmiedeten Pläne coronabedingt ausfallen. Davon sind auch Beamte betroffen. Auf eine entsprechende Entscheidung des Bayerischen Verwaltungsgerichtshofs weist der Bund-Verlag (Az.: 6 CE 20.94330.4.2020) hin.

Das Verschieben eines geplanten Urlaubs aus wichtigen Gründen ist bei Beamten zwar möglich. Die Corona-Pandemie sei allerdings keine ausreichende Begründung, lautet das Urteil. Geklagt hatte ein Polizist, der für Hochzeitsfeiern Urlaub genommen hatte. Als diese abgesagt wurden, wollte er die Urlaubstage verschieben.

Der Mann argumentierte, dass er die freien Tage nicht wie geplant würde nutzen können. Zudem verwies er auf die zum damaligen Zeitpunkt verhängte Ausgangssperre in Bayern, die eine Erholung nicht möglich machen würde. Doch er scheiterte mit seiner Klage.

Urlaub dient der Erholung

Urlaub diene der Erholung, Entspannung, Freizeit und Muße. Die Einschränkungen durch die Corona-Pandemie schlössen das nicht aus, lautete die Begründung des Gerichts. Es gäbe keine wichtigen Gründe für das Verschieben.

Es falle in das Risiko des Arbeitnehmers, wenn ein Urlaub nicht so gestaltet werden könne wie geplant. Auch in privaten Betrieben haben Arbeitnehmer kein Recht, genehmigten Urlaub zu verschieben. Wer einen Urlaubsantrag zurückziehen möchte, benötigt die Zustimmung des Arbeitgebers. (spot/dpa)

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