• Der Baumschnitt führt häufig zu Streitigkeiten zwischen Nachbarn.
  • Es gibt jedoch genaue gesetzliche Bestimmungen, die beispielsweise die zugelassene Höhe einer Hecke festlegen.

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Das jeweilige Landesrecht legt fest, wie hoch eine Hecke sein darf. Ist sie höher als vorgeschrieben, kann ein Nachbar verlangen, dass sie zurückgeschnitten wird. Steht inmitten der Hecke allerdings ein Baum, muss dieser nicht in jedem Fall gestutzt werden.

Die Entscheidung über den entsprechenden Sachverhalt fällte das Amtsgericht München (Az.: 155 C 6508/19), wie das Rechtsportal Anwaltauskunft.de des Deutschen Anwaltvereins (DAV) berichtet.

In dem verhandelten Fall verlangte die Klägerin von ihrem Nachbarn den regelmäßigen Rückschnitt der Kirschlorbeerhecke auf die in Bayern zulässige Höhe von zwei Metern. Dies verlangte sie auch für einen zwischen den Hecken stehenden Kirschbaum. Der beklagte Nachbar weigerte sich aber, den Kirschbaum zu kürzen. Dieser stünde bereits seit über zehn Jahren dort, so seine Begründung.

Anspruch auf Rückschnitt verjährt

Die Richter gaben der Nachbarin in Bezug auf die Hecke recht. Der Baum müsse aber nicht gekürzt werden. Denn dieser Anspruch sei verjährt, urteilten die Richter. Verjährung trete nach fünf Jahren ein. Das Gericht war davon überzeugt, dass der Kirschbaum schon 2012/13 eine Höhe von mehr als zwei Metern erreicht hatte.

Bei der Kirschlorbeerhecke habe die Klägerin jedoch einen Anspruch darauf, dass diese dauerhaft eine maximale Höhe von zwei Meter nicht überschreite. (spot/dpa)

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