Nach dem Hochwasser kommen die Aufräumarbeiten. Aber auch wenn die erste Gefahr vorüber zu sein scheint, kann sogenanntes Grundhochwasser noch immer zu Schäden an Gebäuden führen. Das sollten Betroffene nun wissen.

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Das Schlimmste scheint für die Betroffenen vorerst vorbei zu sein, in den meisten Städten und Gemeinden Süddeutschlands geht das Hochwasser zurück, es beginnen die Aufräumarbeiten.

Doch auch jetzt lauert noch eine Gefahr: Wie die Verbraucherzentrale erklärt, stellt das sogenannte Grundhochwasser für Hausbesitzer und -besitzerinnen ein Risiko dar, das es nicht zu unterschätzen gilt.

Wie entsteht Grundhochwasser?

Grundhochwasser entsteht durch langanhaltende Regenperioden, die für Hochwasser in umliegenden Bächen und Flüssen sorgen. Mit dem Anstieg der Pegel steigt auch das unterirdische Grundwasser und bleibt auch dann, wenn die Pegelstände an der Oberfläche bereits wieder sinken.

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Die Gefahr liegt dann in einer veränderten Fließrichtung des Grundwassers, das in Richtung Land anstelle der Gewässer fließen könnte. So kann es auch noch Wochen nach Überflutungen zu Schäden an Gebäuden und in Kellerräumen kommen, wenn das Grundwasser nach oben drückt.

Wenn das Grundhochwasser das Niveau des Kellerbodens übersteigt, kann es neben überfluteten Kellern auch zu Unterspülungen der Bodenplatten eines Hauses kommen. Diese wiederum können zu Beeinträchtigungen der Statik führen.

So schützen Sie sich vor Grundhochwasser

Ob das eigene Grundstück durch Grundhochwasser gefährdet ist, kann man direkt bei Städten oder Gemeinden erfragen. Ansonsten hat die Verbraucherzentrale Tipps, wie man sich vor der zunächst unsichtbaren Gefahr schützen kann:

  • Intakte Abwasserleitungen und Rückstauschutz: Hauseigentümer sollten ihre Immobilie in Abstimmung mit der örtlichen Stadtentwässerung rückstausicher machen und auf intakte Abwasserleitungen achten. Veraltete, beschädigte oder undichte Abwasserrohre können dazu führen, dass sich das Grundhochwasser in Kellerräumen ausbreitet.
  • Schutz vor Wassereintritt: Verfügen Immobilien über keinen Rückstauschutz, sind Hausbesitzer und -besitzerinnen angehalten, bei Besitz eines Heizöltanks im Keller auf Schutzabdichtungen bei allen Anschlüssen und Öffnungen der Anlage zu achten. Es gilt, Wassereintritt und das Aufschwimmen zu vermeiden, damit ausgetretenes Öl nicht zu Schäden an Gebäuden führt.

Die Verbraucherzentrale rät Betroffenen außerdem dazu, Wertgegenstände sowie elektronische Geräte nicht direkt auf dem Boden zu lagern, sondern diese in höhere Stockwerke zu verlegen.

Hauseigentümer haften meist selbst

Bei Schäden, die durch einen Rückstau entstehen, haften Hauseigentümer und -eigentümerinnen in der Regel selbst. Eine Elementarschadenversicherung greift ausschließlich bei Schäden, die durch Naturereignisse wie Starkregen, Erdrutsche oder Hochwasser entstanden sind.

Kommt es infolge eines Grundhochwassers zu Schäden am Gebäude, bei denen das Grundstück jedoch nicht überflutet wurde, greift die Versicherung im Normalfall nicht.  © 1&1 Mail & Media/spot on news

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