• Nach zwölf Monaten dürfen Versicherte die Krankenkasse wechseln. Die Kündigungsfrist beträgt zwei Monate.
  • Erhöht die Kasse den Zusatzbeitrag, besteht ein Sonderkündigungsrecht.
  • Nicht nur der Beitrag entscheidet über eine gute Krankenkasse. Auch die angebotenen Zusatzleistungen sollten zum Versicherten passen.

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Zu Beginn des Jahres haben einige Krankenkassen ihren Versicherten wieder unliebsame Post geschickt. Sie meldeten an, dass ihr Zusatzbeitrag steigt. Mit diesen Briefen müssen in den kommenden Monaten wohl noch mehr Versicherte rechnen. Denn die gesetzlichen Krankenversicherungen (GKV) gehen davon aus, dass in diesem oder spätestens nächsten Jahr der Zusatzbeitrag erheblich in die Höhe klettern wird.

2021 liegt der Aufschlag, den Krankenkassen zusätzlich zum Regelbeitrag von 14,6 Prozent erheben dürfen, bei durchschnittlich 1,3 Prozent. Die Hälfte davon bezahlt der Versicherte, den Rest übernimmt der Arbeitgeber.

Doch der Zusatzbeitrag unterscheidet sich von Kasse zu Kasse. Für Versicherte kann eine Erhöhung ein Anlass sein, sich eine neue Versicherung zu suchen und zu sparen.

So geht der Wechsel der Krankenkasse

Seit Beginn des Jahres geht der Wechsel einfacher, berichtet Julia Rieder, Versicherungsexpertin bei Finanztip. "Jetzt muss sich der Versicherte nur noch bei der neuen Krankenkasse anmelden. Diese kündigt bei der alten und schickt eine Versicherungsbestätigung. Das war’s schon."

Selbst kündigen müssen die Mitglieder also nicht mehr, nur den Arbeitgeber sollten sie formlos über die neue Krankenversicherung informieren. Die Papierbescheinigung der Kasse für den Arbeitgeber fällt dagegen weg. Arbeitslose melden den Wechsel dem Arbeitsamt, Rentner der Rentenversicherung.

Sonderkündigungsrecht bei steigendem Zusatzbeitrag

Die Kündigungsfrist beträgt weiterhin zwei Monate. "Grundsätzlich dürfen Mitglieder ihre Krankenkasse alle zwölf Monate wechseln", erklärt Rieder. Auch diese Frist sei verkürzt worden. "Allerdings haben Versicherte ein Sonderkündigungsrecht, falls der Zusatzbeitrag steigt. Das gilt bis zum Ende des Monats, in dem der neue Beitrag das erste Mal erhoben wird."

Auch wer bei einem neuen Arbeitgeber anfängt, kommt aus der Bindungsfrist von zwölf Monaten raus. Pflichtversicherte dürfen innerhalb von 14 Tagen Mitglied einer anderen Krankenversicherung werden, freiwillig versicherte haben drei Monate Zeit. Doch Achtung: Wer freiwillig in der GKV ist und einen Wahltarif Krankengeld abgeschlossen hat, ist ohne Ausnahme für drei Jahre an seine Kasse gebunden.

Krankenkassen dürfen niemanden ablehnen

Wer sich für einen Wechsel entscheidet, muss keine Sorge haben, dass dabei etwas schiefgehen könnte. "Im Zweifel besteht die Mitgliedschaft bei der alten Kasse einfach weiter", beruhigt Rieder. "Eine Versicherungslücke kann nicht entstehen. Die GKV darf außerdem niemanden ablehnen, egal welche Krankheiten oder welches Alter das neue Mitglied hat."

Laufende Behandlungen werden auch bei der neuen Versicherung fortgesetzt. Lediglich bei Hilfsmitteln kann es sein, dass sich Versicherte umgewöhnen müssen. "Mitunter haben die Kassen Verträge mit unterschiedlichen Herstellern. Bei einem Wechsel kann es daher sein, dass man sich auf eine neue Marke umstellen muss. Gegebenenfalls wird sogar etwas ausgetauscht, zum Beispiel ein geliehener Rollstuhl."

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Beiträge vergleichen

Wie hoch die Beiträge der unterschiedlichen Krankenkassen im Bundesland sind, zeigt die Liste des Spitzenverbands der gesetzlichen Krankenkassen. Doch die Versicherung lediglich nach dem Preis auszusuchen, empfiehlt Rieder – wenn überhaupt – nur jungen Menschen, die selten zum Arzt gehen.

"Das Angebot der Krankenversicherung sollte vor allem zu den persönlichen Bedürfnissen passen. Neben dem Großteil der Leistungen, die bei allen gleich sind, bieten die Kassen Zusatzleistungen an, die sich unterscheiden."

Zusatzleistungen sind entscheidend

Das kann beispielsweise die Erstattung von Reiseimpfungen sein, ein Zuschuss zum Sportkurs, zusätzliche Vorsorgeuntersuchungen oder die Erstattung von Homöopathie und Osteopathie. "Es kann sich lohnen, eine Krankenkasse zu suchen, die genau die Leistungen erstattet oder bezuschusst, die der Versicherte auch nutzt", rät Rieder.

Auch der Service sollte nicht unbeachtet bleiben. Da lohnt es sich, auf die Erfahrung von Freunden und Familie zurückzugreifen. Oder die eigenen. "Gibt die bisherige Krankenversicherung zuverlässig Auskunft und ist sie kulant bei der Bewilligung von Leistungen, dann kann es sich lohnen, der Kasse treu zu bleiben." Sogar wenn diese den Zusatzbeitrag erhöht.

Eine Übersicht, welche Leistungen die Kassen anbieten, gibt es unter anderem bei Finanztip und der Stiftung Warentest. Auch Vergleichsportale im Internet helfen bei der Orientierung.

Über die Expertin: Julia Rieder ist Versicherungsexpertin beim Verbraucherratgeber Finanztip. Ihr Schwerpunkt liegt auf der gesetzlichen und privaten Krankenversicherung und Pflege. Rieder vergleicht regelmäßig den Leistungsumfang der gesetzlichen Krankenkassen.

Verwendete Quellen:

  • Gespräch mit Julia Rieder, Versicherungsexpertin bei Finanztip
  • Rnd.de: "Krankenkassen ringen mit Rücklagenabbau und Millionen-Defizit"
  • GKV-Spitzenverband: Krankenkassenliste
  • GKV-Spitzenverband: Zusatzbeitrag
  • Stiftung Warentest: Gesetzliche Krankenversicherung Spezial
  • Verbraucherzentralen: Zusatzbeitrag der Krankenkasse: Sonderkündigung und Wechsel möglich
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