Jedes Jahr müssen Steuerzahlerinnen und Steuerzahler ihre Steuererklärungen fristgerecht einreichen. Die Abgabezeitpunkte für die Jahre 2023 und 2024 wurden nach hinten geschoben. Ein Überblick über die Fristen.

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Die Abgabefristen für die Steuererklärung werden für die Besteuerungszeiträume 2023 und 2024 um einige Wochen verlängert. Steuerzahlerinnen und Steuerzahler haben also mehr Zeit, ihre Unterlagen zu sammeln und ihre Steuererklärung ordnungsgemäß vorzubereiten. Wann müssen die Steuererklärungen beim Finanzamt sein?

Abgabefristen für 2023 und 2024

Für den Besteuerungszeitraum 2023 wird die Abgabefrist um einen Monat auf den 31. August 2024 verschoben. Dies ist ein Samstag, somit fällt die Abgabefrist auf den 2. September 2024.

Ab dem Veranlagungszeitraum 2024 gelten für Steuerpflichtige, die ihre Steuererklärung selbst erstellen, wieder die normalen Abgabefristen. Die Steuererklärung für 2024 muss also spätestens am 31. Juli 2025 beim Finanzamt abgegeben werden.

Die Verlängerung der Abgabefrist gilt neben der Einkommensteuer auch für die Körperschaftsteuer, die Gewerbesteuer und die Umsatzsteuer.

Frist bei beratenen Steuerpflichtigen ist eine andere

Achtung: Wer bei der Steuererklärung die Hilfe eines Steuerberaters oder Lohnsteuerhilfevereins in Anspruch nimmt, hat andere Abgabefristen. Üblicherweise hat man dann bis zum 28. Februar des übernächsten Jahres Zeit für die Abgabe der Unterlagen. Doch auch hier wurden die Fristen nun verlängert. Das sind die aktuellen Abgabetermine:

  • Besteuerungszeitraum 2022: 31. Juli 2024
  • Besteuerungszeitraum 2023: 2. Juni 2025
  • Besteuerungszeitraum 2024: 30. April 2026

Bei beratenen Steuerpflichtigen gelten ab dem Besteuerungszeitraum 2025 wieder die "normalen" Steuerfristen. Bedeutet: Die Steuererklärung ist grundsätzlich spätestens bis zum letzten Tag des Monats Februar des zweiten auf den Besteuerungszeitraum folgenden Kalenderjahres einzureichen. Da der 28. Februar im Jahr 2027 ein Sonntag ist, gilt hier Montag, der 1. März 2027, als Abgabefrist.

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Was passiert, wenn ich die Steuererklärung zu spät einreiche?

In jedem Fall sollten Steuerpflichtige sicherstellen, dass ihre Steuererklärung innerhalb der Frist beim Finanzamt eingereicht wird. Wenn die Steuererklärung zu spät eingereicht wird, erhebt das Finanzamt einen Verspätungszuschlag. Dieser wird je nach Besteuerungszeitraum und Dauer der Verspätung berechnet.  © 1&1 Mail & Media/spot on news

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