Niemand beschäftigt sich gerne mit Themen wie Krankheit und Tod. Doch eine Patientenverfügung kann man nur erstellen, bevor sie nötig wird. Damit sie wirksam ist, müssen allerdings einige Dinge beachtet werden.

Mehr zum Thema Verbraucher

Das Patientenrechtegesetz (§630d des BGB) sieht vor, dass Ärzte nur medizinische Maßnahmen ergreifen dürfen, in die der Patient eingewilligt hat. Kann er sich dazu nicht mehr äußern - beispielsweise durch Koma oder Demenz - gilt die vom Betroffenen vorliegende Patientenverfügung als Vorgabe für die Ärzte.

Mit diesem Dokument erklärt der Patient, welche ärztlichen Behandlungen er im Fall einer Entscheidungsunfähigkeit gestattet und auf welche er verzichten will. Verbindlich ist die in §1901a BGB behandelte Patientenverfügung sowohl für Ärzte und Pflegepersonal als auch für die Betreuer oder Bevollmächtigten des Patienten und Gerichte.

Was geschieht, wenn keine Patientenverfügung vorliegt?

Hat man im Bedarfsfall keine Patientenverfügung verfasst oder ist diese nicht rechtsgültig formuliert, müssen Betreuer oder Bevollmächtigte über die ärztlichen Eingriffe entscheiden.

Ein weit verbreiteter Irrtum in diesem Zusammenhang ist die Annahme, dass der Ehepartner, die eigenen Kinder oder andere nahe Angehörige automatisch die Entscheidungsbefugnis über derlei Gesundheitsentscheidungen erlangen, falls eine Einwilligungsunfähigkeit des Patienten vorliegt.

Die stellvertretende Entscheidung dürfen sie aber nur übernehmen, wenn der Patient eine Vollmacht gegeben hat oder wenn die Personen gerichtlich bestellte Betreuer sind.

In welchem Alter sollte man eine Patientenverfügung erstellen?

Niemand beschäftigt sich gerne freiwillig mit unbequemen Fragen über Krankheit und Tod. Deshalb neigen viele dazu, das Thema Patientenverfügung auf unbestimmte Zeit zu verschieben.

So nachvollziehbar der Impuls der Verdrängung ist: In Wahrheit ist der Sinn einer Patientenverfügung, sich mit diesen Fragen auseinanderzusetzen solange man noch gesund und im Vollbesitz seiner geistigen Kräfte ist. Zumal Krankheiten oder ein schwerer Unfall die Frage nach den individuellen Grenzen ärztlicher Behandlung oder pflegerischer Begleitung überraschend dringlich machen können.

Wieso nicht einfach eine Vorlage aus dem Netz nutzen?

Es gibt im Netz diverse Vorlagen für Patientenverfügungen. Allerdings raten Experten von deren Nutzung ab. Denn wo die eigenen Grenzen für ärztliche Hilfe liegen, ist eine ebenso existentielle wie individuelle Frage. Entsprechend kann kein starrer Vordruck dieser eigenen Entscheidung gänzlich gerecht werden.

Dennoch kann man solche Vorlagen benutzen, um sich mit den Grundlagen einer Patientenverfügung vertraut zu machen. Es gibt auch seriöse Online-Anbieter, die den Service anbieten, ein eigenes Dokument im Baukastensystem zu erstellen, indem Fragen beantwortet werden müssen.

"Nehmen Sie sich Zeit, diese schwierigen Fragen in Ruhe für sich selbst zu überdenken und die dabei auftauchenden Fragen mit Ihrem Hausarzt oder mit Menschen in fachkundigen Organisationen zu besprechen", rät Christine Lambrecht, Bundesministerin der Justiz und für Verbraucherschutz.

Das Bundesministerium bietet eine Infobroschüre mit möglichen Textbausteinen für eine individuelle Patientenverfügung an.

Welche Voraussetzungen braucht eine gültige Patientenverfügung?

Jede Bürgerin und jeder Bürger ist ab der Volljährigkeit dazu berechtigt, eine Patientenverfügung zu erstellen. Diese muss schriftlich verfasst sein. Unabdingbar sind Angaben wie Vor- und Familienname, Geburtsdatum, Anschrift, Datum und eine eigenhändige Namensunterschrift.

Notwendig für die Gültigkeit ist laut eines Beschlusses des Bundesgerichtshofes von 2016 auch, dass der Text den Willen des Patienten für konkrete Behandlungssituationen und die zu ergreifenden oder unterlassenden Maßnahmen klar erkennbar zum Ausdruck bringt.

Als Anhang können persönliche Wertvorstellungen, Einstellungen zum eigenen Leben und Sterben oder religiöse Anschauungen ergänzt werden. Rechtlich notwendig sind diese nicht, doch können diese Ausführungen Ärzten und bevollmächtigten oder gesetzlichen Vertretern als zusätzliche Auslegungshilfe dienen, wenn eine konkrete Situation nicht eindeutig mit der Formulierung der Patientenverfügung abgedeckt ist.

Hat der Patient einer Vertrauensperson eine Vorsorgevollmacht erteilt, ist diese dafür zuständig, dass die schriftlichen Wünsche des Patienten umgesetzt werden. Diese Person sollte auch in der Patientenverfügung erwähnt werden.

Selbstredend kann das Dokument nur dann seine Wirkung entfalten, wenn es greifbar ist. Wo das Dokument hinterlegt ist, sollte eine Vertrauensperson wissen. Das muss nicht zwingend ein Bevollmächtigter sein, es kann auch beispielsweise der Hausarzt informiert werden. Ergänzend kann man auch einen Hinweis über den Aufbewahrungsort in der Geldbörse bei sich tragen. Bei der Aufnahme in ein Pflegeheim oder Krankenhaus sollte die Patientenverfügung erwähnt werden.

Je konkreter, desto wirksamer: Wie sollte der Text formuliert sein?

Abstrakte Formulierungen wie "Ich will nicht Dahinvegetieren" haben keine Aussagekraft. Auch eine Beschreibung wie "qualvolles Leiden" bleibt eine nichtssagende Floskel. Stattdessen sollte man konkrete Situationen und die entsprechenden Behandlungswünsche beschreiben.

Beispielsweise: Bei welchen Krankheiten wünschen Sie sich eine Ausschöpfung aller medizinischen Möglichkeiten, um Ihr Leben zu verlängern? Unter welchen Umständen sind Sie mit einer Dialyse, künstlicher Beatmung oder Ernährung einverstanden? Sind Sie einverstanden damit, eine Organspende zu empfangen? Würden Sie leidensmildernde Maßnahmen befürworten, auch wenn diese die Lebenszeit verkürzen könnten? Unter welchen Voraussetzungen fänden Sie Ihr Leben nicht mehr lebenswert? Möchten Sie, wenn der Tod unmittelbar bevorsteht, wenn möglich zu Hause sterben, in einem Krankenhaus oder einem Hospiz?

Warum sollte das Thema Organspende in einer Patientenverfügung erwähnt werden?

Die eigene Einstellung zum Thema Organspende kann sowohl in einem Organspendeausweis transparent gemacht werden als auch in der Patientenverfügung. Es kann allerdings auch vorkommen, dass sich hier Widersprüche auftun.

Beispielsweise wenn man prinzipiell bereit ist, bestimmte oder alle Organe nach dem Tod zu spenden, dies aber lebenserhaltende Maßnahmen nötig machen würde, die man eigentlich ablehnt. Denn Organe können nur bei aufrecht erhaltenem Kreislauf entnommen werden. Daher ist es sinnvoll, sich in der Patientenverfügung zu diesem Dilemma eindeutig zu positionieren.

Geklärt werden muss also die Frage: Hat im Zweifelsfall die grundsätzliche Zustimmung zur Organspende Vorrang oder die in der Patientenverfügung getroffenen Entscheidungen über medizinische Maßnahmen? Auch ist es möglich, die für die Organentnahme notwendigen intensivmedizinischen Eingriffe nur im Rahmen eines zeitlichen Limits zu gewähren.

Gilt eine Patientenverfügung für immer?

Eine Patientenverfügung ist jederzeit widerrufbar. Experten empfehlen auch, diese in regelmäßigen Abständen (zum Beispiel jährlich) zu überprüfen, denn vielleicht haben sich die eigenen Einstellungen in manchen Punkten geändert und es bedarf einer neuen Verfügung.

Verwendete Quellen:

  • Bundesministerium der Justiz und für Verbraucherschutz: "Patientenverfügung"
  • Malteser: "Wozu eigentlich eine Patientenverfügung?"
  • Deutsche Stiftung Patientenschutz: "Patientenverfügung und Vollmacht"
  • Bundesärtzekammer: "BÄK und ZEKO bringen Ärzte auf den aktuellen Stand"
  • Ärtzeblatt: "Empfehlungen der Bundes­ärzte­kammer und der Zentralen Ethikkommission bei der Bundes­ärzte­kammer Umgang mit Vorsorgevollmacht und Patientenverfügung in der ärztlichen Praxis"
  • Wohnen im Alter: "Patientenverfügung: So formulieren Sie sie richtig"
Hinweis: Dieser Artikel stammt aus unserem Archiv.

Vorsicht bei Schmerzmitteln: Das bedeutet die "10-20-Regel" bei Kopfschmerzen

Wirkstoffe wie Diclofenac, Ibuprofen oder Triptane sollen bei schlimmen Kopfweh helfen. Doch zu häufig sollte man nicht darauf zurückgreifen, rät ein Experte für Schmerztherapie.
JTI zertifiziert JTI zertifiziert

"So arbeitet die Redaktion" informiert Sie, wann und worüber wir berichten, wie wir mit Fehlern umgehen und woher unsere Inhalte stammen. Bei der Berichterstattung halten wir uns an die Richtlinien der Journalism Trust Initiative.