• Die Steuerplattform "Elster" ist derzeit überlastet und nur eingeschränkt erreichbar.
  • Grund dafür ist offenbar eine hohe Nachfrage nach Formularen zur Grundsteuerreform.
  • Bis zum 31. Oktober 2022 müssen Eigentümer von Grundbesitz eine neue Grundsteuererklärung abgeben.

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Aufgrund einer Grundsteuerreform sind Hauseigentümerinnen und Hauseigentümer dazu verpflichtet, eine neue Grundsteuererklärung abzugeben. Seit dem 1. Juli ist dies kostenlos über "Elster" möglich. Die Steuerplattform war auf den massiven Andrang aber offenbar nicht vorbereitet. Dies hatte Einschränkungen in der Verfügbarkeit zu Folge, wie auf "elster.de" berichtet wird.

Nutzerinnen und Nutzer der Steuerplattform hatten zeitweise Schwierigkeiten, auf das Formular zuzugreifen. Auch die Nutzung der "Elster"-Smart-App sei derzeit nur eingeschränkt möglich. "Wir arbeiten bereits intensiv daran, Ihnen so schnell wie möglich die gewohnte Qualität zur Verfügung stellen zu können", hieß es weiter.

"Elster" bietet Bürgerinnen und Bürgern die Möglichkeit, ihre Steuererklärung elektronisch abzugeben. Für Privatpersonen wird eine vorausgefüllte Steuererklärung angeboten. Auch die Abgabe der Grundsteuererklärung können Steuerpflichtige bequem elektronisch erledigen.

Was ist die Grundsteuer?

Bei der Grundsteuer handelt es sich um eine sogenannte Objektsteuer. Das heißt, sie ist an einen Grundbesitz – etwa ein Grundstück, ein Eigentumshaus, eine Eigentumswohnung, ein forstwirtschaftlicher oder ein landwirtschaftlicher Betrieb – geknüpft. Die Eigentümerinnen und Eigentümer müssen die Steuer jährlich entrichten.

Was hat es mit der Grundsteuerreform auf sich?

Die Infoseite "grundsteuerreform.de" der Finanzverwaltungen der Länder und des Bundes informiert die steuerpflichtigen Bürgerinnen und Bürger darüber, was genau nach der Reform in ihrem Bundesland zu tun ist. Demnach wurde die Steuer bislang anhand von Einheitswerten berechnet. Diese Werte stammen allerdings aus dem Jahr 1964 und für die neuen Bundesländer sogar aus dem Jahr 1935. Sie würden die tatsächliche Wertentwicklung eines Grundstücks daher nicht mehr richtig widerspiegeln.

Außerdem würden gleichartige Grundstücke dadurch unterschiedlich behandelt. Das Bundesverfassungsgericht hat diese alte Berechnungsmethode für verfassungswidrig erklärt und eine Neuregelung gefordert. Das geschah mit dem im November 2019 verabschiedeten Grundsteuer-Reformgesetz.

Was ändert sich mit der Reform?

Der Grundbesitz soll in Deutschland nun vollständig neu bewertet werden. Das Prozedere kann man sich auf der "Elster"-Seite in einem Erklär-Video anschauen. Entscheidend für die Neubewertung sei der Wert zum Stichtag 1. Januar 2022. Bürgerinnen und Bürger müssen bis zum 31. Oktober 2022 eine entsprechende Erklärung abgeben. Auf Basis dieser bewertet dann das zuständige Finanzamt den Grundbesitz neu. Der daraus resultierende neue Grundsteuerbescheid gilt dann ab 2025.  © 1&1 Mail & Media/spot on news

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