Schon so manchen hat eine Fahrt auf dem E-Scooter unter Alkoholeinfluss den Führerschein gekostet. Wann sollte man lieber nicht auf den Roller steigen?

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Ob Auto oder E-Tretroller: Es gelten dieselben Alkohol-Grenzwerte. Darauf weist die Expertenorganisation Dekra hin.

Das droht betrunkenen E-Scooter-Fahrern

Das heißt: Bei 0,5 bis 1,09 Promille auf dem kleinen Stadtflitzer drohen bereits 500 Euro Bußgeld, ein Monat Fahrverbot und zwei Punkte in Flensburg.

Mit 1,1 Promille Alkohol oder mehr im Blut handelt es sich bereits um eine Straftat. Wer derart alkoholisiert auf dem E-Scooter unterwegs ist, bekommt den Auto-Führerschein für mindestens ein Jahr entzogen. Hinzu kommen drei Punkte sowie eine Geld- oder Freiheitsstrafe.

Konsequenzen sind schon ab 0,3 Promille möglich

Werden andere Verkehrsteilnehmer gefährdet, gilt das sogar schon ab 0,3 Promille. Für Auto-Fahranfänger in der Probezeit und Fahrer unter 21 Jahren gelten auf dem Roller strengere Regeln: Sie dürfen gar keinen Alkohol im Blut haben. Verstöße werden mit mindestens 250 Euro Bußgeld und einem Punkt in Flensburg geahndet.

Rechtzeitig die Heimreise planen

Um sich und andere nicht zu gefährden, sollte man also lieber vorab überprüfen, wie man nach Hause kommt und sich zum Beispiel schon vorab ein Taxi bestellen oder sich mit den Fahrtzeiten des öffentlichen Nahverkehrs auseinandersetzen.

Wichtig zu wissen: Pro Stunde baut der Körper nur 0,1 bis 0,15 Promille ab. (dpa/sob)

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