• Bis zum 31. Januar müssen Eigentümer ihre Grundsteuererklärung einreichen.
  • Steuertools können helfen, die Daten schnell zusammenzusuchen.
  • Eine Strafe bei Verspätung gilt als unwahrscheinlich. Eigentümer müssen die Erklärung aber nachreichen.

Mehr zum Thema Verbraucher

Die Zeit läuft: Nur noch wenige Tage haben Immobilienbesitzer, um ihre Grundsteuererklärung abzugeben. Für 36 Millionen Immobilien läuft die Frist dazu am 31. Januar 2023 aus. [Anm.d.Red. vom 1. Februar: Mit Ausnahme von Bayern. Das Bundesland hat die Frist für die Abgabe der Grundsteuererklärung um 3 Monate bis zum 30. April 2023 verlängert.]

Doch bislang hat nur gut die Hälfte der Eigentümer die Unterlagen eingereicht. Wenig verwunderlich findet das Stefan Heine, Geschäftsführer des Online-Steuerprogramms Smartsteuer. "Viele Menschen schrecken vor Steuersachen zurück. Und die Grundsteuererklärung wurde viel zu kompliziert aufgezogen", sagt der Experte. Ob Bodenrichtwert, Grundstücksgröße oder Flurstück: Es gilt, einige Daten zusammenzutragen.

Finanzämter verschicken Mahnungen

Immer wieder sind empfindliche Strafen im Gespräch, falls Eigentümer den Stichtag verpassen. Bis zu 25.000 Euro soll die Strafe betragen, heißt es. Damit rechnet Heine aber erstmal nicht. "Ganz genau weiß man noch nicht, wie die Finanzämter damit umgehen. Aber ich gehe davon aus, dass sie säumige Immobilieneigner erstmal anschreiben und auffordern, die Erklärung nachzureichen." Das gilt vielen als wahrscheinlich. Auch, weil der Bund es wohl selbst nicht schafft, die Erklärung für seine Liegenschaften pünktlich abzugeben.

Ein automatischer Verspätungszuschlag wie bei der Einkommensteuererklärung sei in der entsprechenden Verordnung nicht vorgesehen. Nur wenn man die neu gesetzte Frist zum Nachreichen nicht einhält, riskiere man einen Verspätungszuschlag oder ein Zwangsgeld, so Heine. Außerdem schätzen die Finanzbeamten den Grundsteuerwert dann selbst.

Verlängerung beantragen

Seine Einschätzungen deckt sich mit einer Erhebung des Verbraucherportals Finanztip. Das hat bei Finanzämtern nachgefragt, wie diese mit gerissenen Fristen umgehen wollen. Viele gaben an, Erinnerungsschreiben zu verschicken. Doch nicht überall steht das Vorgehen schon fest. Wer es nicht mehr schafft, bis Ende Januar seine Erklärung abzugeben, sollte entweder schnell nachreichen oder eine Fristverlängerung beantragen, rät der Steuerexperte.

"Das geht ganz einfach mit einem formlosen Schreiben und einer Begründung für die Verspätung. Darin stehen sollte auch ein Termin, bis wann die Unterlagen eingereicht werden." Zu lang sollte die Erklärung niemand mehr aufschieben. So oder so, die Grundsteuererklärung muss abgegeben werden.

Die Frist zur Abgabe der Grundsteuererklärung endet am 31. Januar 2023

Die Abgabe der Grundsteuererklärung beschäftigt Haus- und Grundbesitzer bereits seit Monaten. Das als kompliziert empfundene Formular muss bis zum 31. Januar 2023 bei den Finanzämtern eingegangen sein. Von etwa 31 Prozent der Betroffenen aber fehlt das Papier noch.

So schaffen Sie die Frist

Selbst wer damit noch nicht begonnen hat, kann die Frist noch schaffen. Hilfe gibt es dazu auf dem Steuerportal Elster – allerdings ist es dort laut Stiftung Warentest recht kompliziert. Besser eignet sich das Grundsteuer-Portal des Bundesfinanzministeriums. Letzteres funktioniert aber nur für Grundstücke in Ländern, die das Bundesmodell nutzen. Bayern, Baden-Württemberg, Hamburg, Hessen und Niedersachsen haben sich für andere Berechnungsmodelle entschieden.

Bundesweit hilfreich sind kostenpflichtige Steuerprogramme wie zum Beispiel Smartsteuer, Tax oder Wiso Grundsteuer. In den vergangenen Monaten hätten viele Anbieter ihre Tools weiterentwickelt, berichtet Heine. "Viele der erforderlichen Angaben lassen sich jetzt einfach importieren." Bodenrichtwert oder Grundstücksgröße zum Beispiel liegen bereits in anderen Datenbanken vor.

Über eine Schnittstelle haben manche Steuerprogramme Zugriff darauf. "Die Wohnfläche muss man selbst aus seinen Unterlagen heraussuchen, genauso wie das Aktenzeichen. Das steht auf dem letzten Grundsteuerbescheid", so Heine. In einer halben Stunde sei es zu schaffen, alle Informationen so zusammenzutragen.

Auf den letzten Drücker

Theoretisch können Immobilienbesitzer also noch am 31. Januar mit der Erklärung beginnen und es rechtzeitig schaffen. Heine rechnet tatsächlich damit, dass viele Erklärungen auf den letzten Drücker eingereicht werden. Auch bei der Einkommensteuer setzten sich viele erst kurz vor Fristende mit der Erklärung auseinander.

Steuerprogramme lösen außerdem Problem für Immobilienbesitzer, die bislang ihre Erklärung vor sich hergeschoben haben: Die Grundsteuererklärung muss elektronisch darüber abgeben werden. Nur in Ausnahmefällen ist das auf Papier möglich. Wer sich schon früher einen Zugang freischalten ließ, kann die Daten problemlos auch auf eigene Faust abgeben. Um jetzt noch ein Elster-Zertifikat zu beantragen, ist es allerdings zu spät.

Der Vorgang dauert in der Regel rund zwei Wochen – zu lang für eine fristgerechte Abgabe der Grundsteuererklärung. Steuer-Tools haben aber eine Schnittstelle zum Steuerportal Elster. Die lässt sich selbst ohne Zertifikat nutzen.

Über den Experten:
Stefan Heine ist Geschäftsführer von Smartsteuer, einem Programm für die Steuererklärung. Heine ist Rechtsanwalt und Fachanwalt für Steuerrecht.

Verwendete Quellen:

  • Gespräch mit Stefan Heine
  • test.de: Diese Programme helfen bei der Grundsteuererklärung
Interessiert Sie, wie unsere Redaktion arbeitet? In unserer Rubrik "So arbeitet die Redaktion" finden Sie unter anderem Informationen dazu, wann und worüber wir berichten, wie wir mit Fehlern umgehen und woher unsere Inhalte kommen. Unsere Berichterstattung findet in Übereinstimmung mit der Journalism Trust Initiative statt.
JTI zertifiziert JTI zertifiziert

"So arbeitet die Redaktion" informiert Sie, wann und worüber wir berichten, wie wir mit Fehlern umgehen und woher unsere Inhalte stammen. Bei der Berichterstattung halten wir uns an die Richtlinien der Journalism Trust Initiative.