Das Wunder der Geburt: Es steht für Glück, Erfüllung, Liebe...und viele Behördengänge. Werdende Eltern können sich leicht überfordert fühlen angesichts der vielen Formulare, die man vor und nach der Geburt des Kindes ausfüllen muss. Eines der wichtigsten ist der Antrag auf Elterngeld.

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Auf der Internetseite des Bundesministeriums für Familie, Senioren, Frauen und Jugend werden alle Fragen rund ums Elterngeld beantwortet. Das sind so viele Informationen, dass sie in stolze 91 Unterpunkte unterteilt werden müssen.

Die meisten werdenden Eltern überfordert das. So auch Donata von Feilitzsch, die vor vier Monaten einen Sohn bekommen hat. "Beim Elterngeld gibt es so viele Variationen, dass man oft gar nicht mehr durchblickt", sagt die Münchenerin im Gespräch mit unserer Redaktion.

Kostenlose Beratungsstellen nicht immer die beste Wahl

Von Feilitzsch ging zu einer der Beratungsstellen, die es in ganz Deutschland gibt. Man kann sich beispielsweise bei jeder Elterngeldstelle kostenlos beraten lassen. Welche Elterngeldstelle für wen zuständig ist, lässt sich leicht im Internet herausfinden.

Doch wirklich umfassend war die Beratung nicht. "Die nehmen einen dort nicht an die Hand und helfen einem nicht, die bestmögliche Variante für sich zu finden", erzählt sie.

Es geht in den Elterngeldstellen lediglich darum, den Antrag auszufüllen. Aber das allein genügt nicht, um optimal von der Unterstützung profitieren zu können.

Von Feilitzsch hat sich alle Kniffe selbst erarbeitet und konnte so mittlerweile auch schon Freunden helfen.

Aufgrund des hohen Bedarfs an professionellen Elterngeldberatern hat sie sich entschlossen, nach ihrer Elternzeit als Elterngeldexpertin bei BIG Media e.V. in München zu arbeiten und anderen werdenden Eltern zu helfen.

Ein Überblick über die wichtigsten Stolpersteine und Informationen rund ums Elterngeld.

Wann muss ich Elterngeld beantragen?

Das Elterngeld wird erst nach der Geburt des Kindes beantragt. Die Eltern sollten innerhalb der ersten drei Monate nach der Entbindung den Antrag stellen, da das Elterngeld rückwirkend nur für drei Monate ausgezahlt wird.

Noch ein Tipp für Verheiratete: "Manchmal macht es Sinn, die Steuerklasse zu wechseln. Aber man muss die Steuerklasse so früh wechseln, dass man sich in mehr als der Hälfte der Zeit der Schwangerschaft in der entsprechenden Steuerklasse befindet", sagt von Feilitzsch im Gespräch mit unserer Redaktion.

Da sich das Elterngeld am Nettogehalt bemisst, kann derjenige, der am längsten in Elternzeit geht, in eine bessere Steuerklasse wechseln. So hat er oder sie mehr Netto und bekommt so mehr Elterngeld.

Allerdings muss dann der andere Partner auch die Steuerklasse wechseln und kommt oft schlechter weg. Entweder nehmen beide Partner Steuerklasse IV oder einer der Partner wählt die III und der andere die V. "Ob sich das lohnt oder nicht, muss man vorher genau durchrechnen", weiß von Feilitzsch.

Wo beantragen?

Der Antrag muss bei der zuständigen Elterngeldstelle des Wohnortes abgegeben werden; per Post oder persönlich.

Es gibt keinen einheitlichen Elterngeldantrag, er ist in jedem Bundesland anders. Manchmal unterscheiden sich die Anträge sogar innerhalb eines Bundeslandes.

Welche Formulare brauche ich für das Elterngeld?

Man braucht zunächst die Geburtsurkunde des Kindes. Eine Kopie der Urkunde reicht nicht. Es gibt für den Antrag auf Elterngeld eine eigene Geburtsurkunde mit entsprechendem Vermerk. Diese muss im Original eingereicht werden.

Zudem brauchen Eltern eine Kopie ihrer Ausweise und den Nachweis über das Einkommen der letzten zwölf Monate vor der Geburt des Kindes. Dazu gehören Gehaltsbescheinigungen, Steuerbescheide oder gegebenenfalls Bescheide über Arbeitslosengeld. Wer selbständig ist, reicht den Steuerbescheid aus dem Jahr vor der Geburt ein.

Dann braucht man noch die Bescheinigung des Arbeitgebers über die Elternzeit und den Nachweis über die Höhe des Mutterschaftsgeldes von der Krankenkasse.

Wie lange bekomme ich Elterngeld?

Den Eltern stehen gemeinsam insgesamt 14 Monate zu. Wie sich Mann und Frau das aufteilen, ist ihnen überlassen. Eine Einschränkung gibt es allerdings. Wenn jemand Elternzeit nimmt, dann mindestens zwei Monate - und höchstens zwölf.

Laut einer Studie vom Institut für Demoskopie Allensbach gehen Männer übrigens meist nur zwei Monate in Elternzeit. Jeder fünfte Vater geht sogar gar nicht in Elternzeit, obwohl er gerne würde.

Als Gründe werden Angst vor drohenden Einkommensverlusten (60 Prozent) sowie Angst vor beruflichen Nachteilen (38 Prozent) genannt.

Flexibler mit Elterngeld Plus?

Das "normale" Elterngeld berechnet sich aus dem durchschnittlichen Nettoeinkommen in den zwölf Monaten vor der Geburt. Es beträgt in der Regel zwischen 65 und 67 Prozent des Nettoeinkommens.

Aber auch hier gibt es Grenzen. Es darf nicht höher als 1.800 Euro im Monat und nicht weniger als 300 Euro sein.

Wenn die Eltern übrigens wieder arbeiten wollen, greift ein Sonderfall. Der Grund ist klar: Das Elterngeld soll den Verdienstausfall abfedern, wenn Eltern statt zu arbeiten, mehr Zeit für das Kind haben wollen.

Wer nach der Geburt also wieder arbeitet, hat entsprechend weniger Gehaltseinbußen. Folglich verrechnet der Gesetzgeber das alte mit dem neuen Gehalt.

Am besten erklärt sich das an diesem Rechenbeispiel: Lieschen Müller verdiente vor der Geburt 1.600 Euro Netto. Das Elterngeld gleicht 65 Prozent ihres Verdienstverlustes nach der Geburt aus.

Ihr stehen also 1.040 Euro Elterngeld zu. Nun geht sie aber nach ein paar Monaten schon wieder halbtags arbeiten und verdient 1.000 Euro netto.

Da diese 1.000 Euro also nicht als Verdienstausfall ausgeglichen werden müssen, werden sie mit dem alten Gehalt als Bemessungsgrundlage verrechnet.

Die 1.000 Euro werden von den 1.600 Euro abgezogen. Das Elterngeld beträgt also nun 65 Prozent von 600 Euro. Folglich bekommt sie nur noch 390 Euro Elterngeld.

Wer also wieder zeitnah arbeiten gehen will, sollte sich über das sogenannte Elterngeld Plus informieren. Man bekommt pro Monat nur die Hälfte des Elterngeldes ausgezahlt aber dafür doppelt so lang. Und man kann nebenbei arbeiten gehen.

"Da muss man aber auch genau aufpassen, wie viele Stunden das sind und wie viel man verdient. Das Nettogehalt während der Elternzeit darf die Hälfte des Nettogehalts davor nicht überschreiten. Und man darf auch nicht mehr als 30 Stunden die Woche arbeiten", erklärt Expertin von Feilitzsch. Auch hier heißt es also wieder: rechnen.

Elterngeld kann zur Steuerfalle werden

Was Donata von Feilitzsch damals auch nach dem Besuch der Beratungsstelle nicht wusste: Das Elterngeld muss unter Umständen versteuert werden. "Es gibt die Steuerprogressionsfalle bei verheirateten Ehepaaren. Das Elterngeld ist eigentlich einkommensteuerfrei. Dennoch sollte man wissen, dass es dem Progressionsvorbehalt unterliegt."

Das bedeutet, am Jahresende wird das Einkommen des Partners mit dem Elterngeld zusammengerechnet und anhand der Summe wird die Steuerklasse zugeordnet. "Da kann man in eine höhere Steuerklasse rutschen", sagt von Feilitzsch.

Was passiert, wenn man wieder schwanger wird?

Prinzipiell funktioniert die Errechnung des Elterngeldes bei einer erneuten Schwangerschaft genau so wie beim ersten Kind. Das Einkommen in den zwölf Monaten vor der Geburt des zweiten Kindes wird hergenommen, um das Elterngeld zu berechnen.

Allerdings werden laut Bundeselterngeld- und Elternzeitgesetz die Monate ausgeklammert, in denen die Mutter schon Elterngeld für das erste Kind bezogen hat. Diese Monate werden nicht mitberechnet. Um doch noch auf die zwölf Monate zu kommen, geht man weiter in die Vergangenheit.

Das bedeutet also, dass es rein rechnerisch von Vorteil ist, das zweite Kind schnell nach dem ersten zu bekommen. Dann kann zumindest teilweise das Gehalt vor der Geburt des ersten Kindes in das Elterngeld für das zweite Kind reingerechnet werden.

Schwanger während Elterngeld Plus

Viele Frauen fragen sich, ob das auch fürs Elterngeld Plus gilt. Schließlich kann man dieses maximal 24 Monate erhalten. Bekommt man dann also - wenn man sein zweites Kind zwei Jahre nach dem ersten bekommt - genau so viel Elterngeld wie beim ersten?

Hier schiebt der Gesetzgeber einen Riegel vor. Zwar werden die Monate ausgeklammert, in denen Elterngeld für das erste Kind bezogen wird, das gilt aber maximal nur für die ersten 14 Lebensmonate. Dabei spielt es keine Rolle, ob es sich um normales Elterngeld oder Elterngeld Plus handelt.

Professionelle Beratung oft der beste Weg

Es muss beim Elterngeld also ziemlich viel hin und her gerechnet werden. Unter Umständen kann eine professionelle Elterngeldberatung wirklich helfen. Die Kosten für so eine Beratung liegen zwischen 90 und 500 Euro.

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