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29.01.2013, 12:26 Uhr

Alkohol-Tester: Abgeblasen

in Kooperation mitAuto-News

Wer in Frankreich mit einem Kraftfahrzeug unterwegs ist, muss vorerst kein Alkoholtestgerät mehr mit sich führen. Nach Informationen des ACE Auto Club Europa ist die erst im Juli 2012 neu eingeführte Pflicht zur privaten Mitnahme von Pusteröhrchen vom französischen Innenminister wieder ausgesetzt worden.

Bis dato musste jeder Führer eines Pkw, Lkw, Busses, oder Motorrades - mit Ausnahme von Mofas - ein unbenutztes Messgerät zur Feststellung des Atemalkohols mit sich führen.

Vorschrift sofort gestoppt

Der Stopp der Vorschrift gilt laut Automobilclub ACE von sofort an. Ob es eine alternative Anschlussregelung geben wird, sei offen.

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Wer in Frankreich keinen Alkoholtester dabei hat und bei einer Polizeikontrolle eine Strafe fällig wird, sollte den Betrag nur unter Vorbehalt zahlen und gegen den Bescheid unverzüglich Rechtsmittel einlegen, rät der ACE. Ohnehin war nach der ursprünglichen Verordnung eine Übergangsfrist vorgesehen, nach der erst ab März 2013 ein Verwarnungsgeld fällig gewesen wäre. Der ACE hält es aber nicht für ausgeschlossen, dass einzelne Polizisten von der Entscheidung ihrer Zentralregierung in Paris noch nichts mitbekommen haben.

Probleme mit den Röhrchen

Frankreich wollte mit der Regelung den Kampf gegen die dort noch verbreiteten Alkoholfahrten aufnehmen. Dagegen gab es Vorbehalte etwa wegen des frühen Verfallsdatums der genormten Teströhrchen und wegen Schwierigkeiten beim Vertrieb der Geräte, erläuterte der ACE.

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