Lesebestätigung anfordern?

Sie versenden eine wichtige E-Mail und wollen sichergehen, dass Ihre Nachricht auch tatsächlich angekommen ist bzw. geöffnet wurde? Eine Lesebestätigung schafft diese Gewissheit. Mehr dazu im Tipp.
Besonders bei zeitkritischen oder finanziellen Themen ist es schnell beunruhigend, keine Antwort auf die eigene E-Mail zu erhalten. Da kann es sich durchaus lohnen, beim Mail-Versand eine Lesebestätigung zu aktivieren.

So aktivieren Sie die Lesebestätigung bei GMX

Auch in Ihrem GMX Postfach können Sie die Lesebestätigung nutzen. Dabei aktivieren Sie die Funktion natürlich nicht pauschal für alle Ihre E-Mails, sondern nur für die jeweils gewünschte. Und so funktioniert's:

Beim Schreiben einer E-Mail am PC (im Web-Postfach):

  1. In der oberen Leiste der E-Mail-Ansicht rechts auf Optionen klicken.
  2. Im geöffneten Menü beim Unterpunkt Lesebestätigung einen Haken setzen.
    Die Lesebestätigung finden Sie unter "Optionen".
    Die Lesebestätigung finden Sie rechts unter "Optionen".

Auch in der GMX Mail App für Android können Sie diese Funktion nutzen:

  1. Klicken Sie dazu beim Verfassen einer E-Mail oben rechts auf das Dreipunktmenü ⋮ (das sogenannte Burger-Menü).
  2. Setzen Sie dann den Haken bei Lesebestätigung.

Was sollte bei der Lesebestätigung beachtet werden?

Eine Lesebestätigung kann grundsätzlich als Absicherung dienen, gerade bei E-Mails mit geschäftlichem oder bürokratischem Inhalt. Aber aufgepasst: Die Nutzung einer Lesebestätigung ist mit Tücken verbunden.
 
  • Zum einen muss die empfangende Person immer ihr Einverständnis für die Lesebestätigung geben – tut sie das nicht, bekommen Sie eben doch keine Benachrichtigung zugeschickt.
  • Außerdem erscheint die Lesebestätigung direkt beim Öffnen der E-Mail. Dementsprechend können Sie beim Erhalt einer Lesebestätigung nur sicher sein, dass Ihre E-Mail geöffnet wurde. Dass der Inhalt aber auch wirklich gelesen wurde, ist nicht gewährleistet.
Möchten Sie daher lieber auf Nummer Sicher gehen, bitten Sie in Ihrer E-Mail zusätzlich um eine schriftliche Bestätigung Ihres Anliegens.
 
Wichtig: In Vertragsangelegenheiten wird die Lesebestätigung nicht als rechtliches Mittel anerkannt. Sie können sich also nicht auf sie berufen.

Wie bereits deutlich wurde, dient die Lesebestätigung der Kontrolle. Sie als versendende Person möchten Gewissheit bekommen: Hat mein Gegenüber die Mail schon geöffnet oder noch nicht? Das kann im schlimmsten Fall als Bevormundung oder Druckmittel interpretiert werden.

Stellen Sie sich doch selbst einmal die Frage: Welche Reaktion löst eine Lesebestätigung bei Ihnen aus? Das Gefühl kontrolliert zu werden, schwingt immer ein bisschen mit.

Vielleicht kennen Sie das ja von Messengern wie beispielsweise WhatsApp. Haben Sie hier die beiden blauen Häkchen aktiviert, die verraten, ob Sie eine Nachricht gelesen haben?

Falls nicht, dann wollen Sie wohl genauso wenig bei Ihren E-Mails "analysiert" werden. Das sollten Sie also immer bedenken, wenn Sie eine Lesebestätigung anfordern und sie nur gezielt in wirklich wichtigen Angelegenheiten nutzen:
 
  • Wie oben genannt in wirklich dringenden bürokratischen Angelegenheiten, etwa bei der Kommunikation mit einem Amt, das z. B. telefonisch nur schlecht erreichbar ist.
  • Wenn es um zeitkritische, geschäftliche Angelegenheiten geht: Etwa, wenn Sie sicherstellen wollen, dass Ihr Gegenüber über einen anstehenden Termin Bescheid weiß.
Wie schon erwähnt, haben Sie aber tatsächlich erst die Gewissheit, wenn Ihnen die Lesebestätigung auch tatsächlich bestätigt wird.

Bei einer Bewerbung per E-Mail ist von einer Lesebestätigung abzuraten. Falls Sie keine Antwort auf Ihre Bewerbung bekommen, liegt es in Ihrer Pflicht nachzuhaken. Es sollte allerdings nicht von Anfang an Druck auf das Unternehmen ausgeübt werden. Das wirkt aufdringlich und hinterlässt schnell einen negativen Eindruck.

Steht andererseits eine wichtige Stornierung oder die termingemäße Kündigung eines Vertrags an, dann darf gerne eine Lesebestätigung eingesetzt werden! Sie ist die Vergewisserung, dass Ihre Nachricht auch tatsächlich angekommen ist. Aber wie gesagt auch nicht rechtlich bindend.

Um herauszufinden, ob eine Lesebestätigung angebracht ist, überlegen Sie immer, an wen sich Ihre E-Mail wendet und um was genau es geht.

Generell gilt: Weniger ist mehr

Eine Lesebestätigung sollte immer in Maßen – am besten sogar nur in Ausnahmefällen – eingesetzt werden. Das gilt insbesondere für Ihr persönliches Umfeld oder in Arbeitskreisen.

Denn je nach Situation kann die Aufforderung zu einer Lesebestätigung als Kontrolle aufgefasst werden. Zudem verliert die Funktion an Bedeutung, je öfter sie eingesetzt wird.
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