Vorlage für Kündigung Mietvertrag

Wohnung kündigen – so geht's

Mit kostenlosen Mustern & Vorlagen im GMX Online Office

Vorlage für Kündigung Mietvertrag

Sie haben ein neues Zuhause gefunden? Glückwunsch, der Neuanfang wird sicher aufregend! Um doppelte Kosten zu vermeiden, sollten Sie Ihre alte Wohnung möglichst frist- und formgerecht kündigen. Mit den kostenlosen Mustervorlagen im GMX Online Office ist das schnell erledigt – und Sie können sicher sein, nichts Wichtiges zu vergessen.

Alle Infos zum Thema "Wohnung kündigen" finden Sie auf dieser Seite.

Das Wichtigste in Kürze

  • Ihre Kündigungsvorlage muss Ihre Adresse, den Stichtag der Kündigung, Ihre Kontaktdaten, Ort und Datum sowie die Unterschriften aller Mieterinnen und Mieter enthalten.
  • Die Kündigungsfrist für Mietwohnungen beträgt meist 3 Monate. Eine fristlose Kündigung erfordert triftige Gründe (z. B. Mängel der Mietsache).
  • Die Kündigung Ihres Mietvertrags muss schriftlich erfolgen, also auf dem Postweg. Eine Kündigung per Einschreiben mit Rückschein bietet zusätzliche Sicherheit.

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Diese Inhalte sollten in einem Kündigungs­schreiben enthalten sein

  • Adresse der Wohnung, die Sie kündigen möchten – einschließlich Etage und Lage/Seite
  • Anschrift des Vermieters oder der Vermieterin
  • Ihre zukünftige Adresse (oder alternative Kontaktdaten), z. B. für ausstehende Nebenkostenabrechnungen oder die Rückerstattung der Kaution
  • Stichtag Ihrer Wohnungs­kündigung (normalerweise 3 Monate zum Monatsende, Ausnahmen s. unten)
  • Bei fristloser Kündigung müssen die Gründe dafür genannt werden
  • Angabe von Ort und Datum sowie Unterschriften aller im Mietvertrag genannten Personen

Eine Vorlage zur Kündigung Ihres Mietverhältnisses finden Sie im GMX Online Office:

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Kündigungsarten

Ordentliche oder fristlose Kündigung

Bei den Kündigungsarten unterscheidet man zwischen der fristgerechten und der fristlosen Kündigung sowie der Sonderkündigung.

Fristgerechte Kündigung

Bei einer fristgerechten Kündigung können Sie in der Regel von einer Kündigungsfrist von 3 Monaten bis Monatsende ausgehen. Allerdings kann es sein, dass Sie in Ihrem Mietvertrag davon abweichende Vereinbarung getroffen haben, bspw. in Form einer Mindestmietdauer. Bitte schauen Sie diesbezüglich in Ihrem Mietvertrag nach. Mündliche Absprachen oder Regelungen, die den gesetzlichen Vorgaben widersprechen, haben keine Gültigkeit. Grund für eine fristgerechte Kündigung ist meist ein Umzug in eine neue Wohnung oder in ein Eigenheim.


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Fristlose Kündigung

Für eine fristlose Kündigung müssen dagegen gewichtige Gründe vorliegen, die Sie dazu berechtigen, den Mietvertrag vorzeitig aufzulösen, ohne Berücksichtigung der im Mietvertrag festgelegten Fristen. Ein solcher Grund sollte immer belegen, dass eine vertragsgemäße Fortführung des Mietverhältnisses für Sie unzumutbar ist. Derartige Gründe sind im § 543 BGB geregelt und können bspw. sein:



  • Es bestehen Mängel, die eine vertragsgemäße Nutzung der Wohnung nicht ermöglichen, sei es eine defekte Heizungsanlage, kaputte Türschlösser oder andere Mängel.
  • Die bauliche Substanz der Wohnung stellt ein gesundheitliches Risiko für den Mieter dar, wie z. B. feuchte Wände, Schimmel, rostige Wasserleitungen o. ä.
  • Der Vermieter oder die Vermieterin respektiert die Privatsphäre der Mietpartei nicht und stört kontinuierlich den Hausfrieden, z. B. durch wiederholtes, unangemeldetes und unbefugtes Betreten der Wohnung.


Sonderkündigung

Die dritte Art, einen Wohnungsmietvertrag zu kündigen, ist das sog. Sonderkündigungsrecht, das sowohl der Mietpartei als auch dem Vermieter oder der Vermieterin unter bestimmten Voraussetzungen zusteht, wenn z. B. eine Modernisierung der Wohnung geplant ist, Sie aber die damit verbundenen Einschränkungen wie Lärm, Schmutz etc. nicht auf sich nehmen möchten. Geregelt ist dies im § 555 BGB.

Wird eine Mieterhöhung angekündigt, ob nun aufgrund von Modernisierungs­maßnahmen oder einer Anpassung an die ortsübliche Vergleichsmiete, steht Ihnen ebenfalls ein Sonderkündigungsrecht zu (vgl. §§ 558/559 BGB).

Kündigungsfristen

Kündigungsfristen für Mietverträge

Im Normalfall beträgt die Kündigungsfrist für Mietwohnungen 3 Monate zum Monatsende.

Haben Sie einen Mietvertrag über eine bestimmte Mindestmietdauer abgeschlossen, müssen Sie diese ebenfalls berücksichtigen, da vor deren Ablauf eine Kündigung in den meisten Fällen nicht möglich ist.

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Kündigungsform

Briefpost, E-Mail oder Fax?

Die Kündigung eines Mietvertrags muss immer schriftlich, also auf dem Postweg, erfolgen. Am besten versenden Sie Ihre Kündigung sogar als Einschreiben mit Rückschein. So haben Sie einen Nachweis dafür, dass Ihrem Vermieter oder Ihrer Vermieterin die Kündigung fristgerecht zugegangen ist.

Eine Kündigung per E-Mail oder Fax ist dagegen nicht möglich.

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Mietvertrag kündigen

Häufige Fragen zu Mietvertrag & Kündigung

Muss ich Wohnungsbesichtigungen zulassen?

Grundsätzlich ja, zur Weitervermietung oder zum Verkauf der Wohnung müssen Sie Besichtigungen durch Vermieter bzw. Vermieterin, Makler bzw. Maklerin und Interessierte ermöglichen. Der Besichtigungstermin muss allerdings mindestens 24 Stunden (bei Nichtberufstätigen) bzw. 3-4 Tage (bei Berufstätigen) vorab angekündigt werden. Außerdem sind Anzahl und Dauer der Besichtigungen begrenzt.

Wann erhalte ich meine Kaution zurück?

Per Gesetz sind keine genauen Fristen zur Rückgabe der Mietkaution vorgesehen. Allerdings muss diese nach Beendigung des Mietverhältnisses "so schnell wie möglich" zurückgezahlt werden. Der Vermieter oder die Vermieterin darf im Vorfeld prüfen, ob noch Ansprüche gegenüber der MIetpartei bestehen, bspw. durch während der Mietdauer entstandene Schäden in der Wohnung. Dafür gelten maximal sechs Monate als angemessen.

Wann kann ich meine Kaution zurückfordern?

Sofern keine Gründe für eine Verzögerung vorliegen, sollten Sie Ihren Ex-Vermieter bzw. Ihre Ex-Vermieterin nach Ablauf von sechs Monaten schriftlich daran erinnern, Ihnen die Mietkaution zurückzuzahlen. Ein Hinweis auf das Übergabeprotokoll kann dabei sehr hilfreich sein. Zudem sollten Sie eine Frist zur Rückgabe der Kaution setzen.

Muss ich die Wohnung renovieren?

Sofern Sie durch den Mietvertrag zur Renovierung verpflichtet sind, müssen Sie mögliche Verschleißerscheinungen/-spuren beseitigen – allerdings nur bei bestimmten Schönheitsreparaturen (z. B. Streichen von Wänden und Decken). Haben Sie eine unrenovierte Wohnung übernommen, müssen Sie die Wohnung auch nicht in einem besseren Zustand zurückgeben. Im Klartext: Sie brauchen dann nicht zu renovieren.

Zu welchem Datum muss ich kündigen?

Im Normalfall beträgt die Kündigungsfrist für Mietwohnungen 3 Monate zum Monatsende. Ausnahmen bilden Mietverträge, die über eine Mindestmietdauer abgeschlossen wurden, sowie fristlose Kündigungen.

Was muss ich tun, wenn mein Mietverhältnis fristlos gekündigt wurde?

Mit einer fristlosen Kündigung ist nicht zu spaßen – dennoch sollten Sie einen kühlen Kopf bewahren. In der Regel muss der außerordentlichen Kündigung mindestens eine Abmahnung vorausgehen (Ausnahmen stellen z. B. hohe Mietschulden oder illegale Aktivitäten in der Wohnung dar). Die fristlose Kündigung muss immer schriftlich erfolgen und der Kündigungsgrund im Kündigungsschreiben genannt werden.

Sollte Ihr Vermieter oder Ihre Vermieterin wegen ausstehender Mietzahlungen das Mietverhältnis kündigen wollen, so muss Ihnen zunächst eine schriftliche Abmahnung zugehen. Falls Sie dieser nicht nachkommen, muss er Ihnen eine angemessene Schonfrist einräumen, die Mietschulden zu begleichen. Diese Frist beträgt in der Regel 2 Monate. Gleichen Sie den Betrag innerhalb dieser Frist vollständig aus, so wird die (fristlose) Kündigung oder sogar die Räumungsklage unwirksam.

Normalerweise haben Sie nach Zugang der Kündigung noch einige Wochen Zeit, um die Wohnung zu räumen. Sollte die fristlose Kündigung nicht gerechtfertigt sein, können Sie dieser vor Gericht widersprechen. Holen Sie sich dazu unbedingt professionelle Unterstützung.