Wie kann ich als Mieter einen Mietvertrag kündigen? Tipps zu Frist, Schreiben und Übergabe
Was außerdem wichtig ist – von der Kaution bis zur Wohnungsübergabe – erfährst du hier. Suchst du nach Vorlagen für die Kündigung deines Mietvertrags, findest du auch dazu die passenden Infos und Links.
Wir klären für dich die wichtigsten Fragen
✓ Wie kann ein Mieter seinen Mietvertrag kündigen?
✓ Wann kann ich früher aus dem Mietvertrag raus?
✓ Was sollte ich nach der Kündigung beachten?
✓ FAQ: Häufige Fragen zur Kündigung einer Wohnung
Welche Kündigungsfrist gilt für meine Wohnung?
Bei einem unbefristeten Mietvertrag kannst du als Mieterin oder Mieter normalerweise mit einer Frist von drei Monaten kündigen. Jetzt fragst du dich "Wann genau muss ich meine Wohnung kündigen bei 3 Monaten Kündigungsfrist?"
Präzise ausgedrückt muss deine Kündigung spätestens am dritten Werktag eines Monats eingehen, dann endet das Mietverhältnis grundsätzlich mit Ablauf des übernächsten Monats.
Abweichungen kann es aber geben, zum Beispiel wenn:
- eine wirksame Mindestmietdauer vereinbart wurde,
- du einen Zeitmietvertrag abgeschlossen hast,
- ein gesetzliches Sonderkündigungsrecht greift.
Check' das also unbedingt bei deiner Kündigung.
Wie kann ein Mieter seinen Mietvertrag kündigen?
Eine Wohnung kannst du nicht einfach per E-Mail oder Fax kündigen. Für die Kündigung eines Mietverhältnisses schreibt § 568 BGB die Schriftform vor.
Das bedeutet: Deine Kündigung muss schriftlich abgefasst und eigenhändig unterschrieben sein. Und: Sie muss deinem Vermieter bzw. deiner Vermieterin rechtzeitig zugehen.
In dein Kündigungsschreiben gehören am besten:
- dein vollständiger Name und deine Anschrift,
- die Adresse der gekündigten Wohnung,
- Name und Anschrift des Vermieters,
- der gewünschte Kündigungstermin,
- Ort und Datum,
- die Unterschriften aller Personen, die den Mietvertrag als Mieter abgeschlossen haben - wichtig z. B. bei WGs.
Sinnvoll ist es außerdem, deine neue Anschrift und gegebenenfalls eine aktuelle Bankverbindung mitzuteilen. So kann dich dein ehemaliger Vermieter beispielsweise wegen der Nebenkostenabrechnung oder der Rückzahlung der Kaution erreichen.
Dein Schreiben muss nicht lang sein. Entscheidend sind klare Angaben und die notwendige handschriftliche Unterschrift.
Schreibe genau, welche Wohnung (genaue Anschrift, Etage) du kündigst und zu welchem Termin. Falls dieser Termin nicht möglich ist, kannst du auch "zum nächstmöglichen Zeitpunkt" schreiben. Wichtig: Bitte deinen Vermieter außerdem darum, dir das Ende des Mietvertrags schriftlich zu bestätigen.
Wohnung kündigen – Vorlagen kostenlos bei GMX
Für dein Schreiben kannst du auch eine kostenlose Kündigungsvorlage im GMX Online Office verwenden:
Die Vorlagen lassen sich direkt im GMX E-Mail-Postfach aufrufen, bearbeiten, speichern und ausdrucken. Unterschreiben musst du deine ausgefüllte Vorlage aber handschriftlich. Eine digitale Unterschrift, die du in dein Dokument einpflegst, reicht hier nicht aus.
Wann kann ich früher aus dem Mietvertrag raus?
Neben der normalen Kündigung gibt es Fälle, in denen eine vorzeitige Beendigung des Mietverhältnisses möglich sein kann.
Fristlose Kündigung aus wichtigem Grund
Eine fristlose Kündigung kommt nur bei einem wichtigen Grund infrage. Das Gesetz nennt unter anderem Fälle, in denen dir die Fortsetzung des Mietverhältnisses nicht mehr zugemutet werden kann. Eine erhebliche Gesundheitsgefährdung durch die Wohnung kann beispielsweise einen solchen Grund darstellen.
Auch schwerwiegende Pflichtverletzungen oder eine nachhaltige Störung des Hausfriedens können relevant sein. Häufig muss dem Vertragspartner zuvor jedoch eine angemessene Frist zur Abhilfe gesetzt oder eine Abmahnung ausgesprochen werden.
Dokumentiere gravierende Mängel deshalb möglichst genau, etwa mit Fotos und schriftlichem Austausch. Getreu dem Motto: "Wer schreibt, der bleibt."
Sonderkündigung bei einer Mieterhöhung
Bei bestimmten Mieterhöhungen steht dir ein gesetzliches Sonderkündigungsrecht zu. Nach § 561 BGB kannst du bis zum Ende des zweiten Monats nach Zugang der Mieterhöhung außerordentlich zum Ablauf des übernächsten Monats kündigen. In diesem Fall tritt die angekündigte Mieterhöhung nicht ein.
Auch bei angekündigten Modernisierungsmaßnahmen können besondere Rechte und Fristen gelten. Hier solltest du den konkreten Einzelfall prüfen.
Was sollte ich nach der Kündigung beachten?
Kündigung des Mietvertrags abgeschickt – alles erledigt? Nicht ganz: Bis zur Wohnungsübergabe gibt es noch einige Punkte, die schnell wichtig werden können.
Besichtigungstermine
Nach deiner Kündigung kann der Vermieter berechtigt sein, die Wohnung potenziellen Nachmietern zu zeigen. Die Termine müssen aber mit dir abgestimmt und rechtzeitig angekündigt werden. Wie viel Vorlauf angemessen ist, hängt vom Einzelfall ab.
Kaution
Für die Rückzahlung der Mietkaution gibt es keine starre gesetzliche Frist. Dein Vermieter darf zunächst prüfen, ob noch berechtigte Forderungen aus dem Mietverhältnis bestehen. Beispielsweise, weil es größere Schäden in der Wohnung gibt. Er kann dann einen angemessenen Betrag zunächst zurückbehalten, solange noch offen ist, ob und in welcher Höhe berechtigte Schadensersatzansprüche bestehen.
Auch wegen einer noch ausstehenden Betriebskostenabrechnung kann unter Umständen ein angemessener Teil der Kaution vorerst einbehalten werden.
Gibt es keine offenen Ansprüche mehr, solltest du die Kaution einschließlich der dir zustehenden Erträge zurückerhalten. Hier regelt § 551 BGB, was mit deiner Mietkaution passiert.
Übergabeprotokoll
Ein Übergabeprotokoll ist zwar nicht automatisch Voraussetzung für eine wirksame Wohnungsübergabe, aber sehr sinnvoll. Halte darin beispielsweise fest:
- vorhandene Schäden,
- Zustand der Räume,
- Zählerstände,
- Anzahl der zurückgegebenen Schlüssel.
Tipp: Fertige ein Protokoll für dich und deinen Vermieter an. Idealerweise unterschreiben so dann beide Seiten das Protokoll. Später ist leichter nachzuvollziehen, in welchem Zustand du die Wohnung übergeben hast.
Renovierung beim Auszug
Ob du vor deinem Auszug renovieren musst, hängt nicht allein davon ab, was im Mietvertrag steht. Entscheidend ist auch, ob die jeweilige Klausel rechtlich wirksam ist und ob Schönheitsreparaturen tatsächlich erforderlich sind.
Eine pauschale Pflicht zur Schlussrenovierung besteht also nicht.
Verbraucherschützer weisen darauf hin, dass Schönheitsreparaturen nur in einem bestimmten Rahmen wirksam auf Mieter übertragen werden können und eine Renovierung am Ende vom tatsächlichen Zustand der Wohnung abhängen kann.
Alle Fragen geklärt? Falls nicht, findest du hier noch einmal weitere Fragestellungen rund um das Thema "Wohnung kündigen":
FAQ: Häufige Fragen zur Kündigung einer Wohnung
- Wann darf der Mieter die Wohnung kündigen?
Bei einem unbefristeten Mietvertrag kannst du in der Regel jederzeit mit einer Frist von drei Monaten kündigen. In bestimmten Fällen darfst du aber früher aus dem Vertrag raus – zum Beispiel bei einer Mieterhöhung oder wenn ein wichtiger Grund für eine fristlose Kündigung vorliegt. Welche Frist dann gilt, hängt vom konkreten Sonderkündigungsrecht ab. - Kann ich meine Wohnung per E-Mail kündigen?
Nein. Die Kündigung eines Mietverhältnisses bedarf nach § 568 BGB der Schriftform. Eine normale E-Mail erfüllt diese Anforderung nicht. - Muss mein Vermieter meine Kündigung bestätigen?
Die Wirksamkeit deiner Kündigung hängt grundsätzlich nicht von einer Bestätigung ab. Trotzdem ist es sinnvoll, dir den Eingang und den Beendigungstermin schriftlich bestätigen zu lassen. - Müssen alle Personen aus dem Mietvertrag unterschreiben?
Wenn mehrere Personen gemeinsam als Mieter im Mietvertrag stehen und das gesamte Mietverhältnis beendet werden soll, sollten grundsätzlich alle Vertragsparteien die Kündigung unterschreiben. - Was passiert, wenn meine Kündigung erst nach dem dritten Werktag eingeht?
Dann verschiebt sich das reguläre Vertragsende in der Regel um einen Monat. Entscheidend ist der rechtzeitige Eingang der Kündigung beim Vermieter, nicht, wann du sie abgeschickt hast. - Kann ich früher ausziehen, wenn ich einen Nachmieter finde?
Allein dadurch, dass du einen geeigneten Nachmieter vorschlägst, endet dein Mietvertrag normalerweise nicht automatisch früher. Ob eine vorzeitige Vertragsauflösung möglich ist, hängt von deinem Vertrag und einer entsprechenden Vereinbarung mit dem Vermieter ab. - Wann bekomme ich meine Kaution zurück?
Eine feste gesetzliche Rückzahlungsfrist gibt es nicht. Dein Vermieter darf zunächst prüfen, ob noch berechtigte Forderungen bestehen. Offene Schäden oder eine noch ausstehende Betriebskostenabrechnung können dazu führen, dass er zunächst einen angemessenen Betrag einbehält.
Hinweis der Redaktion: Die Informationen in diesem Artikel zum Miet- und Kündigungsrecht dienen ausschließlich der allgemeinen Information und stellen keine Rechtsberatung dar. Im Einzelfall können besondere vertragliche oder gesetzliche Regelungen gelten. Wenn du unsicher bist, solltest du dich an eine Fachanwaltskanzlei oder eine geeignete Beratungsstelle wenden.
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