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FAQs rund um die Hausratversicherung

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Alles rund um Hausratversicherung

Wer braucht eine Hausratversicherung?

Jeder, der einen eigenen Haushalt hat, sollte unbedingt eine Hausratversicherung abschließen. Häufig ist man sich nicht wirklich bewusst, wie wertvoll vieles zu Hause ist und wie viel Vermögen sich im Laufe der Zeit angesammelt hat. Daher sollten Sie Ihr Hab und Gut mit einer Hausratversicherung schützen, damit Sie bei Schäden oder Verlust abgesichert sind.

Was deckt eine Hausratversicherung ab?

Der gesamte Hausrat der im Versicherungsschein bezeichneten Wohnung ist im Schadensfall zum Neuwert versichert. Die Versicherungssumme sollte dabei den gesamten Wert des Inventars abdecken. Grundsätzlich zählt alles, was zur Einrichtung und Ausschmückung, zum Gebrauch oder Verbrauch dient (auch Geräte für Betätigungen im Freien wie Garten- oder Sportgeräte) zum Inventar bzw. Hausrat. Unter den Versicherungsschutz fallen zudem Gegenstände, die der Versicherungsnehmer zwar nicht (mehr) braucht, aber noch aufbewahrt. Bitte beachten: Hausrat von Untermietern oder separat versicherte Gegenstände (z. B. Auto), sind nicht mitversichert.

Welche Gegenstände sind versichert?

In der Hausratversicherung ist unter anderem folgendes versichert:

  • Wertsachen und Bargeld (hier gelten bestimmte Entschädigungsgrenzen)
  • Möbel und Einrichtungsgegenstände
  • Geschirr und Haushaltsgeräte
  • Elektrogeräte und Unterhaltungselektronik
  • Bücher, Schallplatten, CDs und DVDs
  • Musikinstrumente (falls hierfür keine eigenständige Versicherung besteht)
  • Wäsche, Bekleidung und Gardinen
  • Lebensmittel
  • Kinderwagen, Rollatoren, Rollstühle
  • Spielsachen, Modell- und Spielfahrzeuge
  • Hobby-, Freizeit- und Sportgeräte
  • Kunstgegenstände bzw. Sammlerstücke (bis zu einer bestimmten Entschädigungsgrenze)

Für welche Schäden kommt die Hausratversicherung auf?

Einbruchdiebstahl
Beispiel: Diebe brechen in Ihre Wohnung ein und stehlen Fernseher, Laptop und Wertsachen.

Raub
Beispiel: Man zwingt Sie unter Gewaltandrohung, Schmuck und Bargeld herauszugeben.

Vandalismus
Beispiel: Einbrecher finden keine Wertsachen und demolieren daraufhin absichtlich Ihr Mobiliar.

Überspannungsschäden durch Blitzschlag
Beispiel: Bei einem Gewitter kommt es zu blitzbedingtem Überstrom, der elektronische Bauteile Ihres WLAN-Modems zerstört.

Brand
Beispiel: Ihr Fernseher wird durch ein Feuer zerstört. Sie erhalten ein neues Gerät gleicher Art und Güte.

Leitungswasser
Beispiel: Der Schlauch der Waschmaschine platzt, ausgetretenes Wasser beschädigt Möbel und Teppiche.

Sturm
Beispiel: Bei einem Sturm wird das Dach abgedeckt, eindringendes Wasser beschädigt Ihr Mobiliar.

Hagel
Beispiel: Ein Hagelschauer zerreißt den Stoff Ihrer Markise.

Weitere Leistungen
Die Hausratversicherung übernimmt unter anderem alle notwendigen Kosten für das Aufräumen und den Abtransport von zerstörten und beschädigten Gegenständen sowie die Hotelkosten, falls die Wohnung aufgrund eines Schadens unbewohnbar geworden ist.

Ist das Fahrrad oder E-Bike auch versichert?

Über die Hausratversicherung ist Ihr Fahrrad innerhalb Ihrer Wohnung oder im abgeschlossenen Keller versichert. Damit es auch unterwegs gegen einfachen Diebstahl versichert ist, benötigt man eine zusätzliche Fahrradversicherung.

Wie wird die Versicherungssumme ermittelt?

Die Versicherungssumme wird pauschal anhand der Wohnfläche berechnet. Bei dieser Summenermittlung wird im Schadensfall auf die Überprüfung einer sogenannten "Unterversicherung" verzichtet. Eine Unterversicherung liegt vor, wenn der Wert der versicherten Gegenstände höher ist als die Versicherungssumme. Um die Versicherungssumme für Ihre Hausratversicherung zu ermitteln, werden pro Quadratmeter Wohnfläche 650 Euro veranschlagt. Bei einer Wohnfläche von 100 Quadratmetern entspricht das dann zum Beispiel der Versicherungssumme von 65.000 Euro.

Was bedeutet "grobe Fahrlässigkeit"?

Sie handeln als Versicherungsnehmer grob fahrlässig, wenn Sie Ihre Sorgfaltspflicht vernachlässigen. Dazu gehört das Außerachtlassen von Verhaltensweisen, die eigentlich selbstverständlich sein sollten, und wodurch Sie das Eintreten eines Versicherungsfalls riskieren. Ein Beispiel für grob fahrlässiges Verhalten: Brennende Kerzen im Wohnzimmer, obwohl Sie sich nicht in diesem Raum aufhalten.

Gut zu wissen

Was bedeutet "Unterversicherung"?

Unterversicherung bedeutet, dass Sie Ihren Hausrat nicht ausreichend versichert haben. Sollte also der Wert Ihres Hausrats die Versicherungssumme übersteigen, sind Sie unterversichert. Dann sollten Sie die Versicherungssumme Ihrer Hausratversicherung aufstocken.

Ein Beispiel: Sie besitzen Hausrat im Wert von 50.000 Euro, haben bei Cleversurance jedoch nur 40.000 Euro angegeben. Im Schadensfall bekommen Sie dann nur 80 Prozent der tatsächlich anfallenden Kosten, die übrigen 20 Prozent bezahlen Sie selbst.

Was ist der "Unterversicherungsverzicht"?

Im Schadensfall kommt Ihnen bei Cleversurance der Unterversicherungsverzicht zugute: Diese Klausel besagt, dass der Versicherer auf die Prüfung und Anrechnung einer Unterversicherung in der Hausratversicherung verzichtet. Der Unterversicherungsverzicht gilt immer dann, wenn die pauschale Summenermittlung verwendet wird oder die Versicherungssumme mindestens der mit der pauschalen Summenermittlungsmethode ermittelten Summe entspricht – unabhängig von der gewählten Tarifvariante.

Wann greift der Unterversicherungsverzicht nicht

Der Unterversicherungsverzicht gilt nicht, wenn

  • die Wohnfläche zum Zeitpunkt des Versicherungsfalles nicht der im Versicherungsschein genannten Wohnfläche entspricht.
  • die Versicherungssumme nicht mit unserer pauschalen Summenermittlungsmethode ermittelt wurde oder
  • die Versicherungssumme unter dem damit ermittelten Wert liegt und wenn ein weiterer Hausratsversicherungsvertrag ohne Unterversicherungsverzicht für denselben Versicherungsort vorliegt.

Was ist eine "Außenversicherung"?

Versicherungsschutz besteht auch dann, wenn Sie auf Reisen sind oder sich beruflich bedingt für mehrere Monate im Ausland aufhalten. Die Außenversicherung definiert den Versicherungsschutz des Hausrats, den Sie während des Auslandsaufenthalts mit sich führen.

Was bedeutet "Gefahrerhöhung"?

Eine Gefahrerhöhung liegt vor, wenn sich aufgrund von Umbaumaßnahmen oder Umzug die Bauartklasse ändert oder eine deutliche Wohnraumvergrößerung stattfindet.

Eine "Gefahrerhöhung" liegt vor – was nun?

Wird die Gefahrerhöhung ohne Absprache mit dem Versicherer vorgenommen oder wird die Gefahrerhöhung, die Sie erst nachträglich als solche erkannt haben, nicht gemeldet, kann der Versicherer den Vertrag fristlos kündigen, wenn die Anzeigepflicht vorsätzlich oder grob fahrlässig verletzt wurde. Bei einfacher Fahrlässigkeit kann der Versicherer den Vertrag mit einer Frist von einem Monat kündigen, ab dem Zeitpunkt der Gefahrerhöhung einen höheren Beitrag verlangen oder die Absicherung der erhöhten Gefahr ausschließen.