Man arbeitet, verdient Geld und gewöhnt sich in der Regel auch schnell an einen gewissen Lebensstandard. Ein Gefühl von grundlegender finanzieller Sicherheit. Und gerade wenn man noch jung ist, macht man sich kaum Gedanken darüber, was es bedeutet, nicht mehr arbeiten zu können. Doch durch einen Unfall, Allergien oder eine schwere Krankheit kann sich Ihr Leben von heute auf morgen komplett verändern: Sie können Ihrer Arbeit nicht mehr wie gewohnt nachgehen und plötzlich fällt das Einkommen weg. Um persönlichen Katastrophen und finanziellen Sorgen vorzubeugen, sollten Sie daher so früh wie möglich eine Berufsunfähigkeitsversicherung abschließen. Die Berufsunfähigkeitsversicherung ist sozusagen eine Art "Vollkasko für Ihr Einkommen".
Bei jedem Versicherungsabschluss sind Sie verpflichtet, wahrheitsgemäße Angaben zu machen. Bei der Berufsunfähigkeit müssen Sie vor allem auf wahrheitsgemäße Angaben über Ihren Gesundheitszustand achten. Denn er spielt eine wichtige Rolle für Ihre Beitragshöhe und den Versicherungsschutz.
Sie haben keinen staatlichen Berufsunfähigkeitsschutz mehr! Umso wichtiger ist ein privater Versicherungsschutz, um im Fall der Berufsunfähigkeit ein ausreichendes Einkommen zu haben. Ihre Berufsunfähigkeitsversicherung (BU) zahlt eine monatliche Berufsunfähigkeitsrente und wird bis zum abgesicherten Alter lückenlos gezahlt. So können Sie Ihren Lebensstandard erhalten.
Für Beamte ist eine Berufsunfähigkeitsversicherung optional. Denn Beamte erhalten ein Ruhegehalt, das deutlich über der Höhe der Erwerbsminderungsrente liegt. Sollten Ihre Lebenshaltungskosten höher sein als Ihr Anspruch auf Ruhegehalt, können Sie eine Berufsunfähigkeitsversicherung inkl. der Dienstunfähigkeitsklausel abschließen.
Sie waren bereits 5 Jahre lang in der gesetzlichen Rentenversicherung versichert und haben in den letzten fünf Jahren mindestens 36 Monate in die gesetzliche Rentenversicherung eingezahlt? Dann steht Ihnen zwar grundsätzlich eine Erwerbsminderungsrente zu, doch diese reicht für den Lebensunterhalt oft nicht aus. Außerdem erhalten Sie eine Erwerbsminderungsrente nur unter bestimmten Bedingungen, z. B. wenn Sie in keinem (anderen) Beruf länger als drei Stunden täglich arbeiten können. Können Sie noch 3 bis 6 Stunden täglich in einem beliebigen Beruf arbeiten, erhalten Sie nur die halbe Erwerbsminderungsrente. Die private Vorsorge durch eine Berufsunfähigkeitsversicherung ist deshalb so wichtig, weil sie eine verlässliche und wirklich umfassende Möglichkeit zur Absicherung Ihres Einkommens darstellt.
Nein, im Normalfall nicht! Monatlich etwas Geld beiseitelegen, um Ersparnisse für schlechte Zeiten zu haben, ist immer gut. Doch leider ist das im Falle einer Berufsunfähigkeit keine gute Strategie – es sei denn, Sie werden nur kurz oder gegen Ende Ihres Arbeitslebens berufsunfähig oder bei Ihren Ersparnissen handelt es sich um enorme Summen. Bitte bedenken Sie:
Wenn Sie nicht mehr arbeiten können, zahlen Sie auch nicht mehr in die Rentenkasse ein. Wenn Sie also ohne sich abzusichern berufsunfähig werden, müssen Sie nicht nur von Ihren Ersparnissen leben, sondern können auch nicht mehr ausreichend für einen guten Lebensstandard in Ihrer Rentenzeit vorsorgen.
Einige Vorerkrankungen erschweren den Erhalt einer Berufsunfähigkeitsversicherung. Dazu gehört beispielsweise Diabetes Typ 1 oder Epilepsie. Aber auch Leiden, die vergleichsweise harmlos erscheinen, können zu höheren Versicherungsbeiträgen oder dem Ausschluss gewisser Körperbereiche vom Versicherungsschutz führen. Dazu gehören zum Beispiel Allergien oder bereits geheilte Rückenbeschwerden. Dennoch sind wahrheitsgemäße Angaben unabdingbar, da der Versicherer im Leistungsfall genau nachforschen wird. Entdeckt er verschwiegene oder falsch beantwortete Gesundheitsfragen, kann er vom Vertrag zurücktreten.
Doch nicht nur gewissen Körperbereiche können ausgeschlossen werden, sondern auch andere Gefahren, die zu einer Berufsunfähigkeit führen können, z. B. bestimmte Sportarten.
Je früher, desto besser! Denn je gesünder Sie beim Antrag für eine Berufsunfähigkeitsversicherung sind, desto günstiger ist Ihr Beitrag und desto geringer ist das Risiko einer Ablehnung durch den Versicherer.
Der Tarifbeitrag (auch Bruttobetrag genannt) in der Berufsunfähigkeitsversicherung ist der kalkulierte Beitrag für die Berufsunfähigkeitsabsicherung über die gesamte Vertragslaufzeit, damit die erwünschte Versicherungsleistung erbracht werden kann.
Der Zahlbeitrag (oder auch Nettobetrag) ist der Beitrag, den Sie tatsächlich zahlen. Dieser Betrag ist jedoch nicht garantiert bzw. nicht fest und basiert auf den aktuell gültigen Überschussanteilen. Das bedeutet: Der Nettobeitrag kann sich über die Laufzeit mehrfach ändern, je nachdem, ob der Versicherer Überschüsse erwirtschaftet hat oder nicht.
Bei einem Tarifvergleich sollten Sie sich daher am besten an den Zalhbeiträgen orientieren, da nur diese eine langfristig kalkulierbare Grundlage sind. Achten Sie also nicht nur darauf, dass der Tarifbeitrag möglichst niedrig ist, sondern wie stark die Versicherungen den Beitrag anheben könnten. Die Spanne zwischen Zahl- und Tarifbeitrag sollte möglichst gering sein.
Die Versicherungszeit beschreibt den Zeitraum, in dem die Berufsunfähigkeit eintreten muss, um die Rente der Versicherung zu bekommen. Ein Beispiel: Der im Vertrag vorgesehene Zeitraum endet mit dem 55. Lebensjahr und Sie werden mit 56 Jahren berufsunfähig. Das bedeutet dann, dass Sie kein Geld bekommen!
Die Leistungszeit bezeichnet das Alter, bis zu dem Versicherte die BU-Rente ausgezahlt bekommen. Tipp: Versuchen Sie Absicherungslücken zu vermeiden und versichern Sie sich im besten Fall bis zum 67. Lebensjahr bzw. bis in Ihr Renteneintrittsalter.
Eine Berufsunfähigkeitsrente sollte rund 75 % des aktuellen Netto-Einkommens abdecken. Verdienen Sie beispielsweise 2.500 Euro netto, sollten Sie eine garantierte Monatsrente von 1.875 Euro vereinbaren.
Gut zu wissen: Die Beitragsdynamik sorgt dafür, die Inflation auszugleichen. Die versicherte Rente steigt also jedes Jahr um einen festgelegten Prozentwert (zum Beispiel 2 %).
Für Berufsunfähigkeitsversicherungen gibt es keine Wartezeiten. Das bedeutet, Sie sind ab Versicherungsbeginn gegen das Risiko einer Berufsunfähigkeit geschützt.
Die abstrakte Verweisung besagt, dass Sie keine Versicherungsleistungen erhalten können, falls Sie theoretisch noch in der Lage sind, in einem anderen, gleichwertigen Beruf zu arbeiten − unabhängig davon, ob Sie so eine Arbeitsstelle finden oder nicht.
Der Prognosezeitraum beschreibt die Dauer, die Sie laut ärztlicher Einschätzung berufsunfähig sein werden. Erkundigen Sie sich diesbezüglich nach den Versicherungsbedingungen: Wie lange muss der Prognosezeitraum (mindestens) sein, damit die Versicherung zahlt? In der Regel ist der Prognosezeitraum bei den meisten Versicherungen auf sechs Monate verkürzt.
Gut zu wissen: Sollten Sie vor Ablauf der prognostizierten Dauer wieder berufsfähig sein, müssen Sie bereits erhaltene Zahlungen ggf. zurückerstatten. Falls die Berufsunfähigkeit jedoch länger dauert als vom Arzt prognostiziert, sollte Ihre Versicherung Ihnen die Rente auch rückwirkend auszahlen.
Wenn Sie heiraten oder Kinder bekommen, benötigen Sie im Notfall auch eine höhere finanzielle Absicherung. Durch die Nachversicherungsgarantie können Sie die ursprüngliche Berufsunfähigkeitsrente anheben.
Wichtig zu wissen: Der Antrag auf Erhöhung muss innerhalb von 6 Monaten nach Eintritt des Ereignisses (Heirat, Geburt des Kindes, Gehaltserhöhung etc.) erfolgen. Eine erneute Gesundheitsprüfung ist hierfür nicht notwendig.