Viele Tierhalter empfinden Hund, Katze oder Hamster als Teil der Familie. Kein Wunder also, dass der Wunsch wächst, auch nach dem Tod nicht getrennt zu werden. In Bremen könnte das bald Realität werden – mit einer Änderung im Bestattungsgesetz.
Bislang ist es in Bremen nicht erlaubt, sich gemeinsam mit seinem Haustier bestatten zu lassen. Eine gleichzeitige Bestattung ist zudem nicht immer möglich, da das Haustier in manchen Fällen seinen Halter überlebt. Verstirbt das Tier vor und gleichzeitig mit dem Besitzer, könnte die gemeinsame Beerdigung aber bald schon möglich sein.
Ein entsprechender Entwurf für die Änderung des Bestattungsgesetzes liegt dem Senat und der Bürgerschaft bereits vor. Sollte das Vorhaben angenommen werden, wären Bestattungen mit Haustier in Bremen und Bremerhaven künftig erlaubt. Genauer gesagt: Die Asche des Tiers dürfte gemeinsam mit dem Menschen beigesetzt werden.
Gesetzentwurf: Urne als Grabbeigabe erlaubt
Die geplante Änderung betrifft ausschließlich die Asche des eingeäscherten Tierkörpers. Nur diese darf als sogenannte Grabbeigabe in ein menschliches Grab gelegt werden. Die Einäscherung muss in einem Tierkrematorium und getrennt vom Menschen erfolgen. Ein gemeinsames Begräbnis mit einem Tierkadaver bleibt ausgeschlossen. Laut Umweltressort sei aber auch eine Kombination mit Erdbestattungen denkbar, bei der der Mensch nicht verbrannt wird, berichtet "buten un binnen".
Das Tier muss nicht zum selben Zeitpunkt versterben – es zählt der gemeinsame Wunsch. Das neue Gesetz soll dem Wunsch von immer mehr Tierfreunden nach einer gemeinsamen Bestattung nachkommen. Doch welche Friedhöfe kommen überhaupt infrage? Grundsätzlich sollen alle Friedhöfe im Land Bremen Mensch-Tier-Bestattungen anbieten dürfen. Voraussetzung ist, dass die Träger sich bereit erklären und geeignete Flächen gezielt ausweisen. Diese Areale sollen deutlich von konventionellen Grabfeldern abgegrenzt werden.
Wo ist eine Tier-Mensch-Bestattung möglich?
Auch ganze Friedhöfe könnten für solche Bestattungen freigegeben werden. Noch ist allerdings unklar, welche Friedhofsträger tatsächlich mitziehen werden. Die Entscheidung liegt bei ihnen – eine Verpflichtung besteht für sie nach der Gesetzesänderung nicht. Das Umweltressort betont jedoch, dass durch das Gesetz neue Möglichkeiten geschaffen werden. Ob diese auch genutzt werden, bleibt abzuwarten.
Wichtig sei laut Friedhofsexperten eine frühzeitige Regelung des eigenen Wunsches. Idealerweise hält man ihn schriftlich in einer Bestattungsverfügung oder im Testament fest. Auch die Frage, wer sich um das Tier kümmert, falls der Halter vorab stirbt, ist relevant. Eine gute Vorsorge verhindert Missverständnisse oder spätere Probleme. Die Urne mit dem Tier sollte zum Beispiel gut dokumentiert sein.
Immer mehr Tierhalter entscheiden sich zudem für eine Tierbestattung – zum Beispiel auf einem Tierfriedhof oder als Seebestattung.
Andere Bundesländer: Hamburg war Vorreiter
Hamburg hat bereits 2020 ein entsprechendes Gesetz eingeführt. Dort ist die Mitbeisetzung von Tierasche zum Beispiel auf dem Heidefriedhof und dem Ohlsdorfer Friedhof erlaubt, berichtet der "NDR". Auch in Nordrhein-Westfalen und Bayern gibt es vereinzelt solche Angebote. Allerdings fehlen meist noch einheitliche Regelungen. In Deutschland herrscht zwar Bestattungspflicht für Menschen, nicht aber für Tiere.

Deshalb dürfen Tierurnen grundsätzlich mit nach Hause genommen werden. Das erleichtert spätere gemeinsame Bestattungen – ob vor oder nach dem Tod des Halters. Wer diesen Weg gehen will, sollte sich frühzeitig informieren und gut vorbereiten. Denn nur mit klaren Regelungen und Zustimmung der Friedhofsträger wird die gemeinsame Bestattung möglich. Die Entscheidung des Bremer Senats steht noch aus. © Deine Tierwelt