- Coca-Cola und die Supermarktkette Edeka streiten sich derzeit um Einkaufspreise.
- Nun hat Coca-Cola einen Etappensieg errungen: Der Getränkehersteller muss Edeka vorerst nicht beliefern.
- Damit scheint der Kampf aber noch nicht vorbei zu sein.
Im Streit zwischen dem Getränkehersteller Coca-Cola und der Supermarktkette Edeka um Einkaufspreise hat der Lebensmittelhändler den Kürzeren gezogen. Das Landgericht Hamburg hob am Donnerstag die einstweilige Verfügung vom 8. September auf. In seinem Urteil wies das Gericht außerdem die Forderung von Edeka nach einem Verbot des Lieferstopps zurück, wie ein Gerichtssprecher der Deutschen Presse-Agentur (dpa) sagte.
Das heißt: Coca-Cola muss Edeka vorerst nicht beliefern, solange keine Einigung über neue Preise erzielt wurden. Das berichtet unter anderem das "Handelsblatt".
Edeka kündigte an, nach Prüfung der Urteilsbegründung über weitere rechtliche Schritte zu entscheiden. Coca-Cola zeigte sich zufrieden mit der Gerichtsentscheidung.
Rechtsstreit zwischen Edeka und Coca-Cola: Vergleich von Edeka reicht nicht aus
Nach Ansicht der für Handelssachen zuständigen Kammer hat Edeka nicht ausreichend glaubhaft gemacht, dass die von Coca-Cola geforderten Preise erheblich von denjenigen abweichen, die sich bei einem wirksamen Wettbewerb mit hoher Wahrscheinlichkeit ergeben würden.
Dafür reiche der Vergleich nicht aus, den Edeka angestellt hatte: Dabei warfen sie einen Blick auf die prozentualen Preiserhöhungen eines Coca-Cola-Wettbewerbers und verglichen die Preisentwicklungen von Bier und Biermixgetränken.
Außerdem fehle es an dem sogenannten Verfügungsgrund, das heißt an einer ganz besonderen Dringlichkeit für den Lebensmittelhändler, die es rechtfertigen würde, Coca-Cola zur Fortsetzung der Belieferung zu den bisherigen Konditionen zu zwingen. Denn während Coca-Cola bei der weiteren Belieferung zu den bisherigen Konditionen keine Möglichkeit einer späteren Nachforderung hätte, könnte Edeka einen mutmaßlich missbräuchlich überhöhten Preis im Nachhinein sehr wohl zurückfordern, erklärte der Gerichtssprecher.
Anfang September hatte das Gericht bei Erlass der einstweiligen Verfügung die Sachlage noch anders gesehen und Coca-Cola einen Lieferstopp untersagt. Der Getränkehersteller hatte zuvor die Belieferung von Deutschlands größtem Lebensmittelhändler eingestellt, weil Edeka Forderungen nach höheren Preisen zurückgewiesen hatte.
Damals hatte das Gericht angenommen, dass Coca-Cola mit der Preisvorgabe und deren Durchsetzung mithilfe eines Lieferstopps eine marktbeherrschende Stellung missbräuchlich ausnutze und ein kartellrechtswidriges Verhalten an den Tag lege.
Coca-Cola zeigt sich zufrieden
"Von dieser Bewertung sind wir nach wie vor überzeugt", sagte ein Edeka-Sprecher. Edeka stehe seit Monaten in harten Verhandlungen mit der Markenartikelindustrie und prüfe jede Preiserhöhung sehr genau. "Viele der vorgebrachten Preiserhöhungsforderungen beruhen nicht auf echten Kostensteigerungen." Stattdessen werde der Verweis auf die allgemeine Inflation als willkommenes Argument genutzt, um die eigene Gewinnmarge weiter zu verbessern, sagte der Sprecher.
Coca-Cola zeigte sich dagegen zufrieden. "Die Behauptung der Edeka, dass die Preiserhöhung unzulässig beziehungsweise unverhältnismäßig sei, wurde damit entkräftet und zurückgewiesen", sagte die für Rechtsfragen zuständige Vizepräsidentin Andrea Weckwert.
Aus Sicht von Coca-Cola ist die Gerichtsentscheidung für künftige Preisverhandlungen richtungsweisend. Dazu gehöre auch, dass Hersteller Produkte nur an Kunden liefern, die die jeweils gültigen Preise anerkennen – genauso wie der Handel für sich in Anspruch nehme, Produkte aus dem Sortiment zu nehmen, um seinen Forderungen Nachdruck zu verleihen.
Ähnlich argumentiert der Markenverband. "Es ist ebenso essenziell wie selbstverständlich, dass die Belieferung eine aktuelle Einigung von Lieferanten und Käufern über den Kaufpreis voraussetzt", sagte Hauptgeschäftsführer Christian Köhler. Kommt diese nicht zustande, ist es nach Ansicht des Verbands notwendige Konsequenz, dass keine Belieferung erfolgen kann. Entsprechend verwundert sei die Interessenvertretung über die erste Entscheidung des Gerichts gewesen. Doch das habe das Landgericht nun wieder geradegerückt. (pak/dpa)