• Das EU-Freihandelsabkommen Ceta mit Kanada ist bereits seit Herbst 2017 vorläufig in Kraft.
  • Kritik daran gibt es jedoch bis heute und auch Deutschland wartete mit der Ratifizierung lange ab.
  • Nun hat der Bundestag dem Abkommen aber trotz der Kritik zugestimmt.

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Der Bundestag hat mit großer Mehrheit eine Ratifizierung des umstrittenen EU-Handelsabkommens mit Kanada (Ceta) beschlossen. Dafür stimmten am Donnerstag in einer namentlichen Abstimmung 559 Abgeordnete, 110 stimmten dagegen. Vorausgegangen waren jahrelange Debatten.

FDP-Fraktionschef Christian Dürr sprach von einem wichtigen Schritt. "Wir brauchen mehr Freihandel mit den Demokratien dieser Welt." Grünen-Fraktionsvorsitzende Katharina Dröge verteidigte die Zustimmung ihrer Abgeordneten. Die Partei war zuvor lange gegen Ceta. Dröge sagte, gemeinsam mit der EU und Kanada habe man es geschafft, missbrauchsanfällige Standards beim Investitionsschutz zu reformieren. Missbräuchliche Klagen gegen Klimaschutz und Nachhaltigkeit wären damit Geschichte.

SPD-Fraktionsvizechefin Verena Hubertz sprach von einem wichtigen Schritt für den "werteorientierten Freihandel" und den Zusammenhalt der demokratischen Staaten. Das Abkommen werde den Handel deutlich erleichtern und dafür sorgen, dass Zölle und Handelshemmnisse wegfielen.

Ceta steht wegen Sondergerichtsbarkeit in der Kritik

Die EU und Kanada unterzeichneten Ceta nach dreijährigen Verhandlungen am 30. Oktober 2016. Vorläufig in Kraft trat Ceta im September 2017 - allerdings nur in den Bereichen, für die allein die EU zuständig ist und nicht die Mitgliedstaaten.

Nicht in Kraft ist bislang hingegen das umstrittene System zur Beilegung von Streitigkeiten, weil es nicht in die EU-Kompetenz für Handelsfragen fällt. Ceta muss deshalb auch auf nationaler Ebene durch die Parlamente ratifiziert werden. Bei Problemen bei der Anwendung des Vertrags müssen die EU und Kanada vorerst direkt miteinander nach Lösungen suchen.

Kritiker befürchten, dass Unternehmen durch das System über demokratisch nicht legitimierte Schiedsgerichte Staaten verklagen und so unliebsame Gesetze verhindern könnten. Die ursprünglich in Ceta vorgesehenen privaten Schiedsgerichte wurden schließlich durch einen permanenten Investitionsgerichtshof mit professionellen Richtern ersetzt.

Die Kritiker wenden sich aber generell gegen jegliche Sondergerichtsbarkeit für Investoren und fordern, dass Streitfälle vor normalen Gerichten geklärt werden. Greenpeace-Handelsexpertin Lis Cunha sagte etwa nach der Ratifizierung von Ceta durch den Bundestag: "Das Abkommen schützt fossile Konzerne statt das Klima." Mit dem Abkommen würden Sonderrechte für ausländische Investoren geschaffen. (dpa/afp/thp)  © dpa

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