Heute gibt sich Bushido geläutert. Aber ein "Gangsta-Rap"-Album von 2014 steht seit Jahren auf der Liste jugendgefährdender Medien. Völlig zu Recht, sagt jetzt auch das Bundesverfassungsgericht. (Bildquelle: IMAGO / Olaf Wagner)
Video
Bundesverfassungsgericht
Wegen Gewalt und Demütigungen: Bushido-Album bleibt auf dem Index
© dpa