In seiner Presseerklärung am Montag gibt sich der SC Freiburg alle Mühe, den Eindruck von einem Prozesshansel zu vermeiden.
Man befinde sich "in einem unverschuldeten Dilemma", steht dort zu lesen, man sei von der Rechts- und Verfahrensordnung des DFB "formal in eine aktive Rolle" gezwungen worden, "um die Vorgänge rechtlich überprüfen zu lassen". Und damit es niemand übersieht: Alles geschehe "wider Willen".
Freiburg entschuldigt sich unangebrachter Weise
Wenige Sätze tiefer folgt, worum es geht: Der SC Freiburg wird Einspruch gegen das 1:4 einlegen, das man am vergangenen Samstag gegen Bayern München erlitten hat, und den Einspruch damit begründen, dass der Gegner Sekunden lang zu zwölft statt zu elft auf dem Rasen gestanden hat. Mit der Rolle als Kläger, so Freiburg, fühle man sich "ausgesprochen unwohl": Man bürde ihnen die "Verantwortung für die Aufarbeitung" auf.
Die vorauseilende Entschuldigung für alles, was diese Woche juristisch folgen wird, ist komplett unangebracht. Der SC Freiburg muss sich für nichts entschuldigen, sondern hat sogar das gute Recht, dass eine Lücke, die das Regelwerk offenbar nicht restlich schließen kann, vor DFB-Gremien ausgeleuchtet und bewertet wird. So läuft das Rechtssystem nun einmal. Der FC Bayern hätte umgekehrt, Hand drauf, nicht anders gehandelt.
Öffentlichkeit ist wenig begeistert von der Klage
Dass der SC Freiburg trotzdem um Nachsicht bettelt, hat schon seine Gründe. In Umfragen zeigt die Öffentlichkeit herzlich wenig Verständnis dafür, dass eine sportliche Niederlage via Petitesse in einen juristischen Sieg umgewandelt werden soll. Eine Wahl hat die Klubführung gleichwohl: Die Geschäftsführung steht qua Amt in der Pflicht, Schaden vom Unternehmen abzuwenden, wenn es möglich erscheint.
Viel schlimmer erscheint der Umstand, dass der Verband selbst nicht die Initiative ergreifen darf. Die eigenen Schiedsrichter, angeführt von Christian Dingert, nahmen bei der Spielleitung eine unrühmliche Rolle ein: Ihnen war die Wechselpanne des FC Bayern nicht aufgefallen. Folglich sollte dem DFB eigentlich daran gelegen sein, die Schuldfrage und ihre Konsequenzen zu klären; aber die Paragrafen lassen keinen Menschenverstand zu.
Wenn die Verfahrensordnung die Ausnahme nicht zulässt, muss man halt die Verfahrensordnung ändern. Der Fußball ist längst so komplex geworden, dass jede Klärung von komplizierten Sachverhalten (und ein solcher ist die Wechselpanne) nur dienlich sein kann. Was nicht passieren darf: dass der SC Freiburg sich dafür rechtfertigen muss, dass er Feinheiten der Regelauslegung geklärt haben will.
Lesen Sie auch: Sorgenkind Tolisso: FC Bayern erneut lange ohne französischen Mittelfeldspieler