Ein kleines Extra-Sümmchen im Dezember bereitet vielen Arbeitnehmern Freude. Aber müssen eigentlich alle Arbeitgeber Weihnachtsgeld zahlen? Die Antwort gibt es hier.
Ende November erfreuen sich zahlreiche Angestellte an ihrem Gehaltszettel, denn einige Arbeitgeber beglücken ihre Mitarbeiter mit einem kleinen Extra-Sümmchen: dem Weihnachtsgeld. Aber hat wirklich jeder Arbeitnehmer Anspruch auf diese finanzielle Zusatzleistung? Hier erfahren Sie mehr.
Eine gesetzliche Grundlage existiert in diesem Fall nicht. Das weiß auch Nathalie Oberthür, Fachanwältin für Arbeitsrecht aus Köln: "Einen Anspruch auf Weihnachtsgeld haben Arbeitnehmer nur, wenn das irgendwo geregelt ist.“ So können Regelungen zum Weihnachtsgeld etwa im Arbeitsvertrag, in einer Betriebsvereinbarung oder einem Tarifvertrag festgelegt sein.
Weihnachtsgeld: Anspruch durch betriebliche Übung
In Ausnahmefällen kann sich jedoch aus der sogenannten betrieblichen Übung ein Anspruch ergeben. Die Voraussetzung: Ein Arbeitgeber muss mindestens drei Jahre lang in Folge allen Beschäftigten Weihnachtsgeld bezahlen. Im vierten Jahr könnten Arbeitnehmer dann ihr Recht auf das 13. Gehalt einklagen.
Arbeitgeber können das aber im Vorhinein ausschließen. Dann wiederum ist klar, dass diese Möglichkeit für Arbeitnehmer nicht besteht. (eee/dpa)