Die Ehefrau von Julian Assange hat sich über die Haftbedingungen des Wikileaks-Gründers beschwert. Assange ist in einem Londoner Hochsicherheitsgefängnis untergebracht, wo "auf grausame Weise mit seinem Wohlbefinden" umgegangen werde. Sein Zustand verschlechtere sich jeden Tag.

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Laut Aussage der Ehefrau von Julian Assange leidet der Wikileaks-Gründer zunehmend unter der langjährigen Inhaftierung in einem Londoner Hochsicherheitsgefängnis. "Sein körperlicher Zustand wird mit jedem Tag schlechter, denn das passiert eben, wenn man einen Menschen bis zu 20 Stunden am Tag einsperrt, Besuche einschränkt und auf grausame Weise mit seinem Wohlbefinden umgeht", sagte Stella Assange am Dienstag zu Journalisten vor dem Gefängnis Belmarsh, in dem Assange mittlerweile seit rund vier Jahren inhaftiert ist. "Aber er versucht, nicht aufzugeben und weiter zu kämpfen."

Die USA werfen Assange vor, geheimes Material von Militäreinsätzen im Irak und in Afghanistan gestohlen, veröffentlicht und das Leben von Informanten in Gefahr gebracht zu haben. Unterstützer sehen in ihm einen mutigen Journalisten, der Kriegsverbrechen ans Licht brachte. Das juristische Tauziehen um Assanges mögliche Auslieferung in die USA zieht sich seit Jahren hin. Seit 2019 sitzt der 51-Jährige ohne Verurteilung in Haft. Ihm drohen viele weitere Jahre Gefängnis.

Reporter ohne Grenzen setzen sich für Freilassung ein – Treffen mit Assange verwehrt

Der Organisation Reporter ohne Grenzen, die sich seit Jahren für die Freilassung Assanges einsetzt, wurde am Dienstagmorgen nach eigenen Angaben kurzfristig ein seltenes Treffen mit ihm im Gefängnis verwehrt. Eigentlich hatten ihre Vertreter einen Termin bekommen, um sich mit Assange beraten und einen Eindruck verschaffen zu können.

"Es ist ein weiterer Beweis dafür, dass an diesem Fall nichts normal ist", sagte der Generalsekretär von Reporter ohne Grenzen, Christophe Deloire, vor dem Gefängnis. Unabhängigen Beobachtern werde von den britischen Behörden systematisch der Zugang erschwert. So seien die NGO-Vertreter mit der Begründung, sie seien Journalisten, nicht zugelassen worden. Im Gerichtsprozess hingegen seien sie teilweise nicht zugelassen worden, weil sie nicht als Presse galten. (dpa/tas)

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