Nach dem Inkrafttreten des neuen Wahlrechts für den Bundestag bereitet die Linke ihre bereits früher angekündigte Klage vor dem Bundesverfassungsgericht vor. Es gehe nicht darum, dass die Linke eine Wahlrechtsreform grundsätzlich ablehne, im Gegenteil, sagte der Parteivorsitzende Martin Schirdewan am Freitag in der Bundespressekonferenz in Berlin. Es sei klar, dass der Bundestag derzeit zu groß sei. Die mit den Stimmen der Ampel beschlossene Reform sei aber "in Teilen verfassungswidrig".
Die Linke kritisiert vor allem das Streichen der Grundmandatsklausel. Nach ihr zogen Parteien bisher auch dann in der Stärke ihres Zweitstimmenergebnisses in den Bundestag ein, wenn sie unter der Fünf-Prozent-Hürde lagen, aber mindestens drei Direktmandate holten. Genau dies tat die Linke bei der Bundestagswahl 2021, wo sie bundesweit nur auf 4,9 Prozent kam. Durch die drei Direktmandate sitzt sie nun mit 39 Abgeordneten im Parlament.
Der frühere Vorsitzende der Linken-Fraktion im Bundestag,
Die Art der Aufstellung entscheide also darüber, ob jemand in den Bundestag einziehe oder nicht, sagte Gysi, der seine Partei vor dem Bundesverfassungsgericht vertreten wird. "Das ist offensichtlich grundgesetzwidrig. Das kann man einfach vergessen." Zum letzten Mal sei jemand 1949 als Einzelkandidat in den Bundestag gekommen, sagte Gysi. "Aber ehrlich gesagt, das traue ich mir zu. Das würde mich reizen." Der 75-Jährige hatte zwischen 2005 und 2021 im Berliner Wahlkreis Treptow-Köpenick fünfmal das Direktmandat gewonnen. © dpa

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