• Die Heinrich-Böll-Stiftung hat Annalena Baerbock entlastet.
  • Es stand der Vorwurf im Raum, die grüne Kanzlerkandidatin hätte ihr Promotionsstudium zu Unrecht erhalten.
  • Dem widersprach die Stiftung: Die Entscheidung zur Förderung sein "auch in der Rückschau nicht zu beanstanden".

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Grünen-Kanzlerkandidatin Annalena Baerbock hat ihr Promotionsstipendium von der parteinahen Heinrich-Böll-Stiftung in den Jahren 2009 bis 2012 nach deren Einschätzung zu Recht erhalten. Die Entscheidungen über die Gewährung und Verlängerung der Promotionsförderung seien "auch in der Rückschau nicht zu beanstanden", schreibt die Stiftung in einer aktuellen Bewertung, die der Deutschen Presse-Agentur in Berlin vorliegt. Zuvor hatte die Stiftung die Umstände der Förderung geprüft.

"Tagesspiegel" und "Bild" hatten über die Förderung berichtet

"Tagesspiegel" und "Bild" hatten Anfang Juli über die Förderung berichtet. Die Frage kam auf, ob Baerbocks Förderung gegen Richtlinien verstieß, wonach Stipendiaten nur in begrenztem Umfang arbeiten oder sich anderweitig engagieren dürfen. Baerbock war von 2009 bis 2013 Landesvorsitzende der Grünen in Brandenburg. Baerbock selbst bat die Böll-Stiftung um eine Prüfung.

Baerbock erhielt laut Stiftung ab April 2009 zunächst "ideelle Förderung". Nachdem sie ihre Vollzeitstelle als Referentin für Außen- und Sicherheitspolitik im Bundestag aufgegeben habe, habe sie ab Oktober 2009 bis Ende 2012 auch Geld bekommen, schreibt die Stiftung - und zwar ein monatliches Stipendium von 1.050 Euro sowie eine Forschungskostenpauschale von 100 Euro pro Monat. Von März bis Dezember 2012 kamen demnach ein Familienzuschlag von 155 Euro und eine Kinderbetreuungspauschale von noch einmal 155 Euro im Monat hinzu. Danach verfolgte Baerbock die Promotion nicht weiter, die Förderung endete. Die Grünen-Chefin hat ihre Doktorarbeit nicht abgeschlossen.

Stiftung sieht keine Probleme bei Förderung von Baerbock

Auch nach erneuter Prüfung und angesichts neu bekannt gewordener Informationen sei davon auszugehen, "dass die Voraussetzungen für die Promotionsförderung von Frau Annalena Baerbock während des gesamten Förderzeitraums" vorgelegen haben, schreibt die Stiftung.  © dpa

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