Erst mit 64 Jahren in den Ruhestand, statt wie bisher mit 62 Jahren: Heftig wurde in Frankreich um eine Reform des Renteneintrittsalters gestritten. Jetzt hat der Verfassungsrat das aktuelle Lieblingsprojekt von Präsident Macron für verfassungskonform erklärt. Doch die Proteste könnten trotzdem weitergehen.
Die umstrittene Rentenreform von Frankreichs Präsident Emmanuel Macron kann in Kraft treten. Der Verfassungsrat erklärte das Vorhaben zur schrittweisen Anhebung des Renteneintrittsalters von 62 auf 64 Jahre am Freitag im Kern für verfassungskonform. Für Macron ist es ein Erfolg in dem monatelangen Streit um die Reform.
Der französische
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Das Vorhaben ist in Frankreich äußerst umstritten. Die Gewerkschaften halten es für brutal und ungerecht. Seit Anfang des Jahres streiken und protestieren regelmäßig Hunderttausende gegen die Reform. Auch im Parlament lieferten sich Regierung und Opposition einen heftigen Schlagabtausch. Um eine drohende Schlappe zu verhindern, entschied die Regierung in letzter Minute, die Reform ohne finale Abstimmung durch die Nationalversammlung zu drücken. Linke und Rechtsnationale Abgeordnete, linke Senatoren und auch Premierministerin Élisabeth Borne riefen anschließend den Verfassungsrat an.
Die Abgeordneten monierten unter anderem, dass die Regierung die Reform in einem Haushaltstext verpackte und die Debattenzeit im Parlament verkürzte. Hierin sahen die obersten Hüter der französischen Verfassung jedoch kein Problem. Sie kassierten hingegen ein für größere Unternehmen verpflichtendes Verzeichnis älterer Angestellter und einen Sondervertrag für ältere Arbeitnehmer, weil diese nichts mit den Finanzen zu tun hätten.
Neue Ausschreitungen und Gewalt erwartet
Auch wenn die Gewerkschaften die Entscheidung des Verfassungsrats respektieren wollen, könnten die Proteste gegen die Reform weiter gehen. Denkbar ist, dass es nun mehr spontane Aktionen geben könnte - möglicherweise erneut mit Ausschreitungen und Gewalt. Einige radikalere Gruppen könnten ihre Streiks zudem fortführen. Einem Verfahren für ein Referendum, das das Renteneintrittsalter auf 62 Jahre deckeln wollte, erteilte der Verfassungsrat eine Absage. (best/dpa)

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