Die Linke fordert von der Bundesregierung mehr Tempo bei der geplanten Wiedereinführung der Wohngemeinnützigkeit. "Bis heute hat die Bundesregierung keine Eckpunkte oder gar einen Gesetzesvorschlag für eine neue Wohnungsgemeinnützigkeit vorgelegt. Dabei müsste ein gemeinnütziger Sektor zu Beginn einer Wahlperiode kommen, damit er aufgebaut werden kann", sagte Caren Lay, die wohnungspolitische Sprecherin der Linken-Fraktion, am Mittwoch. Die aktuelle Krise auf dem Wohnungsmarkt könne nur mit dem Aufbau eines gemeinnützigen Wohnungssektors nachhaltig bekämpft werden.
Die Bundesregierung hat im Koalitionsvertrag die Wiedereinführung einer Wohngemeinnützigkeit festgelegt. Mit der Umsetzung ist die Regierung allerdings noch nicht sehr weit gekommen. Bauministerin Klara Geywitz (SPD) betonte zwar Ende vergangenen Jahres, dass neue Regeln in diesem Jahr kommen sollten. Doch passiert ist bislang wenig. 1990 wurde die Wohngemeinnützigkeit in Deutschland abgeschafft.
Die Wohngemeinnützigkeit folge einem einfachen Grundsatz: Wer sich dauerhaft auf Prinzipien einer sozialen Wohnraumversorgung verpflichtet, wird durch Steuervergünstigungen sowie einen bevorzugten Zugang zu Bundesfördermitteln und öffentlichen Grundstücken belohnt.
Weil die Bundesregierung aus ihrer Sicht nicht liefert, legte die Linksfraktion nun eigene Eckpunkte vor. Ziel der neuen Wohngemeinnützigkeit sei es, bezahlbare Wohnungen für Gering- und Durchschnittsverdiener zu schaffen. Sie bedeute außerdem eine Rettung und einen Neustart im sozialen Wohnungsbau, da sie dauerhaft günstige Mieten und dauerhafte Belegungsbindungen ermögliche.
Die Eckpunkte sehen vor, dass in den kommenden zehn Jahren bis zu 30 Prozent des Mietwohnungsbestandes gemeinnützig werden. Bei heutigem Stand wären das 7,5 Millionen Wohnungen. "Insbesondere in Großstädten müssen ambitioniertere Ziele verfolgt werden", meint die Fraktion. Perspektivisch müsse dort der gemeinnützige Sektor auf mindestens 50 Prozent anwachsen. Träger der gemeinnützigen Wohnungswirtschaft sollen öffentliche und kommunale Wohnungsgesellschaften sowie Wohnungsbaugenossenschaften sein. Auch Kirchen oder Stiftungen könnten als Träger fungieren. © dpa

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