Das Bundesverfassungsgericht wird am 4. und 5. Juli (jeweils 10.00 Uhr) über einen Antrag zum Ausschluss der rechtsextremen NPD von der staatlichen Parteienfinanzierung verhandeln. Den Antrag hatten der Bundestag, der Bundesrat und die Bundesregierung gestellt. Wie das höchste deutsche Gericht am Freitag in Karlsruhe mitteilte, ist das vorliegende Verfahren das erste dieser Art (Aktenzeichen: 2 BvB 1/19). Die Möglichkeit, einer Partei wegen verfassungsfeindlicher Aktivitäten den Geldhahn zuzudrehen, wurde 2017 neu geschaffen.
Sollten die Richter dem Antrag stattgeben, würde der Ausschluss zunächst für sechs Jahre gelten. Eine Verlängerung könnte aber beantragt werden. Zuvor waren zwei Versuche gescheitert, die NPD vom Bundesverfassungsgericht verbieten zu lassen. Beim Ausschluss von der Parteienfinanzierung liegen die Hürden niedriger. Hier ist nicht Voraussetzung, dass die Partei so stark ist, dass sie ihre verfassungsfeindlichen Ziele erreichen kann. Die NPD erhielt 2018 laut Bundestagsverwaltung staatliche Mittel in Höhe von 878.325 Euro.
Gegenstand des Karlsruher Verfahrens werde dabei auch die Frage sein, ob es sich bei der Neuregelung um verfassungswidriges Verfassungsrecht handelt, informierte das Gericht. In der Sache ist es ein Folgeverfahren zu den zwei erfolglosen Parteiverbotsverfahren gegen die NPD, die 2001 (2 BvB 1/01, 2/01, 3/01) und 2013 (2 BvB 1/13) initiiert wurden.
Nach Auffassung der Antragsteller ist die NPD verfassungsfeindlich. Die Partei sei weiterhin nach ihren Zielen und dem Verhalten ihrer Anhänger darauf ausgerichtet, die freiheitliche demokratische Grundordnung zu beeinträchtigen oder zu beseitigen. Dies genüge für einen Finanzierungsausschluss. Bei einem Ausschluss würde auch die steuerliche Begünstigung der Partei entfallen
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