In Ungarn soll Maja T. mutmaßliche Rechtsextreme attackiert haben. Seit Februar steht sie dort vor Gericht – obwohl ihre Auslieferung nicht legal war. Nachdem sie in einen Hungerstreik getreten ist, fordert die Linke die Bundesregierung zum Handeln auf.
Janis Ehling, Bundesgeschäftsführer der Linken, fordert von der Bundesregierung, sich in den Fall der in Ungarn vor Gericht stehenden deutschen Maja T. einzuschalten. "Die Justizministerin muss Maja T. zurückholen und die Auslieferungspraxis an Ungarn beenden", erklärte Ehling in einem schriftlichen Statement gegenüber unserer Redaktion.
Was T. im Gefängnis im Ungarn durchmachen müsse, sei "ein Skandal. Permanente Videoüberwachung, totale Isolation, dreckige Zellen mit Ungeziefer – das ist Folter, die deutsche Bürokratie mitzuverantworten hat". Es gehe in dem Fall nicht nur um die Person von T., sondern "es geht um Menschenrechte. Es geht darum, ob wir als Land noch den Arsch in der Hose haben, für unsere Werte einzustehen".
Hintergrund von Ehlings Forderungen ist, dass T. aus Protest gegen die Haftbedingungen in Ungarn in einen Hungerstreik eingetreten ist. "Hier in Ungarn bin ich in Isolationshaft lebendig begraben", heißt es in einer schriftlichen Mitteilung von T. Der Streik sei demnach ein letzter Versuch, um ein gerechtes Verfahren zu erwirken und nach Deutschland überstellt zu werden.
Maja T. wird Körperverletzung vorgeworfen
Der Fall von T., die sich als nicht-binäre Person bezeichnet, zieht bereits seit einigen Jahren die öffentliche Aufmerksamkeit auf sich. T. soll im Februar 2023 mit einer Gruppe aus mutmaßlichen Linksextremen nach Budapest gereist sein. Zum Zeitpunkt der Reise fand in der ungarischen Stadt der sogenannte "Tag der Ehre" statt. Dabei handelt es sich um ein Treffen von ungarischen und europäischen Rechtsextremen und Neonazis.
Die Staatsanwaltschaft in Ungarn wirft T. vor, zusammen mit weiteren Mitgliedern der Gruppe gezielte Angriffe auf Teilnehmer der Veranstaltung durchgeführt zu haben. Bei den Attacken sollen laut Anklage mehrere Menschen schwer verletzt worden sein. Die Angreifer hätten etwa Schlagstöcke und Pfefferspray eingesetzt. Die Opfer hätten dabei Knochenbrüche an Fingern und im Gesicht, Platzwunden und eine Gehirnerschütterung davongetragen.
Nachdem Ungarn einen Haftbefehl gegen T. erlassen hatte, war diese für mehrere Monate untergetaucht. Im Dezember 2023 wurde sie schließlich in Berlin festgenommen und im Juni 2024 nach Ungarn ausgewiesen. Dort steht sie seit Februar dieses Jahres vor Gericht. Zu den Vorwürfen hat T. bislang keine Stellung bezogen.
Auslieferung von Maja T. war rechtswidrig
Aufgrund der Umstände rund um die Auslieferung von T. ist der Fall in Deutschland inzwischen zum Politikum geworden. Denn das Bundesverfassungsgericht hatte die Überstellung von T. nach Ungarn eigentlich untersagt.
Dass sie trotzdem durchgeführt wurde, rechtfertigt die Berliner Generalstaatsanwaltschaft damit, dass die Anordnung des Verfassungsgerichts zu spät eingegangen sie. "Die Auslieferung war abgeschlossen, bevor die Entscheidung aus Karlsruhe bei uns eingegangen ist", erklärte die Leitende Oberstaatsanwältin Simone Herbeth im Juli 2024.
Kritiker halten dagegen, dass die Anwälte von T. eine Verfassungsbeschwerde bereits angekündigt hatten und die Behörden abwarten hätten müssen, bis sich Karlsruhe geäußert habe. Im Februar 2025 entschied das Bundesverfassungsgericht dann offiziell, dass die Auslieferung von T. nach Ungarn gegen Art. 4 der EU-Grundrechtscharta verstieß und damit rechtswidrig war.
Ehling: Regierung "mitschuldig an diesem Unrecht"
Laut Ehling mache sich die Regierung deshalb "mitschuldig an diesem Unrecht", wenn sie sich nicht für die Rückkehr von T. nach Deutschland einsetze. "Wer zu Hause von Rechtsstaat redet, darf ihn im Ausland nicht verraten."
Empfehlungen der Redaktion
Zuvor hatte auch die Linken-Fraktion in Thüringen den dortigen Ministerpräsidenten
Voigt müsse sich "mit Nachdruck aktiv und öffentlich für die sofortige Verbesserung der Haftbedingungen einsetzen und sich für eine Rücküberstellung von Maja T. nach Deutschland starkmachen."
Man erwarte, dass Voigt, sowie die Thüringer Justizministerin Beate Meißner "alle ihnen zur Verfügung stehenden diplomatischen Kanäle nutzen, um auf die ungarischen Behörden einzuwirken und deutlich zu machen: Menschenrechte sind unteilbar und rechtsstaatliche Standards müssen gewahrt werden."
Verwendete Quellen:
- Schriftliches Statement von Janis Ehling, Bundesgeschäftsführer "Die Linke"
- Deutsche Presse-Agentur (dpa)
- Legal Tribune Online: BVerfG zu Maja T. und dem Budapest-Komplex: Auslieferung nach Ungarn war rechtswidrig
- MDR: Auslieferung von Maja T.: Warum Sachsen entschieden hat, nicht auf das Bundesverfassungsgericht zu warten