Sollen Bundestag, Bundesrat und Bundesregierung ein Verbot der AfD anstrengen? Kanzler Friedrich Merz bezweifelt, dass das eine gute Idee ist.
Bundeskanzler
Die Rufe nach der Einleitung eines Verbotsverfahrens waren lauter geworden, nachdem das Bundesamt für Verfassungsschutz die AfD Anfang des Monats nach einer jahrelangen Prüfung als gesichert rechtsextrem eingestuft hatte.
So sagte zum Beispiel die Grünen-Fraktionschefin Britta Haßelmann vergangenen Woche im Interview mit unserer Redaktion: "Die Hochstufung hat den Handlungsdruck auf die drei Verfassungsorgane erheblich gesteigert. Bundestag, Bundesrat und Bundesregierung sind jetzt gefordert, ein Verbotsverfahren zu prüfen und einzuleiten." Über ein Parteiverbot müsste auf Antrag von Bundesregierung, Bundestag oder Bundesrat das Bundesverfassungsgericht entscheiden.
Friedrich Merz: "nicht glücklich mit Ablauf des Verfahrens"
Weil die AfD juristisch gegen die Einstufung vorgeht, bezeichnet der Verfassungsschutz die Partei vorerst öffentlich nicht mehr als gesichert rechtsextrem. Diese sogenannte Stillhaltezusage gilt, bis das Verwaltungsgericht Köln über den Eilantrag der AfD entschieden hat.
Merz kritisierte gegenüber der "Zeit" den Umgang der Vorgängerregierung mit dem Bericht des Bundesverfassungsschutzes zur AfD. "Ich bin nicht glücklich mit dem Ablauf dieses Verfahrens", sagte er. "Da wird von der alten Regierung ohne sachliche Prüfung ein Bericht vorgestellt, der gleichzeitig als Verschlusssache eingestuft ist. Die AfD klagt dagegen. Ich kenne den Inhalt dieses Berichtes nicht, ich will ihn ehrlich gesagt auch nicht kennenlernen, bevor nicht das Bundesinnenministerium daraus eine Bewertung abgeleitet hat." Bis das erfolgt sei, werden nach seiner Einschätzung Wochen und Monate vergehen.
Bei den Wählern gewinnt die AfD Umfragen zufolge indes weiter an Zustimmung. Das am Dienstag veröffentlichte RTL/ntv-"Trendbarometer" sieht die AfD mit etwa 25 Prozent gleichauf mit der Union. Bei der Bundestagswahl Ende Februar kam die AfD auf 20,8, CDU und CSU zusammen auf 28,6. (dpa/afp/bearbeitet von mcf)