Innenminister Alexander Dobrindt will Aslysuchende weiter an den Grenzen zurückweisen, auch wenn ein Gericht sie für rechtswidrig erklärt hat. Justizministerin Stefanie Hubig pocht auf eine Begründung seines Vorgehens.

Mehr News zur Innenpolitik

Innenminister Alexander Dobrindt (CSU) muss nach Einschätzung von Justizministerin Stefanie Hubig schnell auf die Eilentscheidung des Berliner Verwaltungsgerichts zu Zurückweisungen reagieren. "Für mich ist klar: Der Bundesinnenminister muss nun sehr rasch die von ihm zugesagte Begründung nachliefern", sagte die SPD-Politikerin dem Redaktionsnetzwerk Deutschland (RND). Es werde sehr schwer sein, eine Begründung zu liefern, die den Voraussetzungen von Artikel 72 des Vertrags über die Arbeitsweise der Europäischen Union genüge.

Das Verwaltungsgericht Berlin hatte vergangene Woche in einer Eilentscheidung festgestellt, die Zurückweisung dreier Somalier bei einer Grenzkontrolle am Bahnhof Frankfurt (Oder) sei rechtswidrig. Ohne eine Klärung, welcher EU-Staat für einen Asylantrag der Betroffenen zuständig sei, dürften sie nicht abgewiesen werden.

Das Gericht habe seine Entscheidungen sehr ausführlich und genau begründet. "Dessen ungeachtet haben diese Entscheidungen eine Bindungswirkung eben nur in Bezug auf die konkret behandelten drei Einzelfälle", sagte Hubig.

Es sei auch nicht völlig ausgeschlossen, dass andere Gerichte in anderen Verfahren zu anderen Ergebnissen gelangten. "Fest steht, wir werden weitere gerichtliche Entscheidungen sehr genau beobachten. Und natürlich werden wir dann auch darüber sprechen, ob man mit Blick darauf an den Zurückweisungen von Asylsuchenden festhalten kann."

Merz hält an Zurückweisungen fest

Dobrindt sagte, das Verwaltungsgericht habe angemerkt, dass die Begründung für die Anwendung von Artikel 72 - einer Ausnahmeregel im Europäischen Recht - nicht ausreichend sei. "Wir werden eine ausreichende Begründung liefern, aber darüber sollte der Europäische Gerichtshof entscheiden", sagte er vergangene Woche der Funke-Mediengruppe.

Kanzler Friedrich Merz (CDU) erklärte zuletzt, er halte an der Zurückweisung Asylsuchender an der Grenze auch nach der Gerichtsentscheidung fest. (dpa/bearbeitet von fab)