Wird ein Kind geschlagen, kann das Sorge- und Umgangsrecht der Eltern eingeschränkt werden. Dies soll künftig auch bei Gewalt gegen Partner oder Partnerin möglich sein, so Justizministerin Hubig.
Bundesjustizministerin
Bisher kann das Sorge- und Umgangsrecht eines Elternteils nur dann eingeschränkt werden, wenn das Kind selbst Gewalt erfährt - aber nicht, wenn die Partnerin oder der Partner misshandelt wird.
Hubig möchte Schutz gegen häusliche Gewalt stärken
"Wir müssen klar im Gesetz festschreiben: Bei Gewalt gegen den anderen Elternteil kann auch der Umgang mit dem Kind beschränkt oder sogar ausgeschlossen werden. Denn das Kind leidet ja mit, wenn der Vater die Mutter verprügelt", sagte Hubig. Die Justizministerin hatte bereits vor einigen Tagen im Bundestag angekündigt, mehrere Reformen anschieben zu wollen, die den Schutz gegen häusliche Gewalt stärken sollen.
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Hubig betonte in dem Interview, dass die Einschränkung des Sorge- und Umgangsrechts künftig auch wegen psychischer Gewalt gerechtfertigt sein könne - "zum Beispiel wegen schwerer Beleidigungen oder Bedrohungen".
Ministerium prüft auch Änderungen im Mietrecht
Die Ministerin kündigte an, auch das Mietrecht ändern zu wollen, um Frauen besser vor Gewalt zu schützen. "Wer von häuslicher Gewalt betroffen ist, muss so schnell wie möglich aus einem gemeinsamen Mietvertrag herauskommen - auch dann, wenn der Ex-Partner sich stur stellt", sagte sie im Funke-Interview. Viele Betroffene wollten den Neuanfang in einer anderen Wohnung. "Das ist häufig eine Nervenprobe. Oft dauert es zu lange, aus einem gemeinsamen Mietvertrag mit dem Ex-Partner herauszukommen." Daher prüfe sie, wie die Situation für Betroffene per Gesetz verbessert werden könne. (dpa/bearbeitet von sbi)