• Gerhard Schröder (SPD) will die vom Haushaltsausschuss des Bundestages beschlossene Streichung seiner Altkanzler-Privilegien nicht ungeprüft hinnehmen.
  • Die Streichung seines Büros im Bundestag bezeichnet der Altkanzler laut Medienberichten als verfassungswidrig.
  • Schröder hatte seine Altkanzler-Privilegien aufgrund seiner kontroversen Russland-Kontakte vor einigen Wochen verloren.

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Gerhard Schröder (SPD) will die vom Haushaltsausschuss des Bundestages beschlossene Streichung seiner Altkanzler-Privilegien nicht ungeprüft hinnehmen und sucht übereinstimmenden Medienberichten zufolge das Gespräch mit dem Gremium. Der den Medien zu entnehmende Beschluss des Ausschusses sei "evident rechts- und verfassungswidrig", zitierte das Nachrichtenportal "The Pioneer" am Mittwochabend aus einem Schreiben von Schröders Rechtsanwalt an den Vorsitzendenden des Haushaltsausschusses des Bundestags, Helge Braun (CDU).

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Der Anwalt fordert demnach im Namen seines Mandanten das Gremium auf, ihm einen "prüffähigen- und damit rechtsmittelfähigen Bescheid" zuzustellen. Schröder habe "über die Medien" erfahren, dass sein Büro "ruhend gestellt" werden solle und die dem Büro zugeordneten Stellen abgewickelt werden sollten. Der Anwalt und Brauns Büro reagierten auf Nachfragen der Deutschen Presse-Agentur dazu am Abend zunächst nicht.

Freundschaft zu Putin bringt Schröder in Bedrängnis

Auch die "Bild"-Zeitung zitierte aus dem Schreiben. In deren Bericht heißt es unter Berufung darauf, eine gerichtliche Klärung stehe "trotz der mittlerweile nicht mehr hinnehmbaren öffentlichen Hetzjagd" nicht an vorderster Front. Man würde "sich über die Chance freuen, im Wege des Gesprächs eine für alle Seiten annehmbare Regelung "auf Augenhöhe" finden zu können". Auch der "Süddeutschen Zeitung" lag das Schreiben nach eigenen Angaben vor.

Schröder, langjähriger Freund des russischen Präsidenten Wladimir Putin, stand wegen seiner Verbindungen nach Russland immer wieder unter Druck. Nach dem russischen Angriff auf die Ukraine nahm dieser weiter zu. Es wurden mehrere Anträge zum Parteiausschluss gestellt.

Mitte Mai hatte der Haushaltsausschuss für die Abwicklung des Altkanzler-Büros votiert. Für Personalausgaben in Schröders Büro waren im vergangenen Jahr mehr als 400 000 Euro aus der Staatskasse geflossen. Anrecht auf ein Ruhegehalt und auf Personenschutz hat der frühere Kanzler dem Ausschussbeschluss zufolge aber weiterhin. (br/dpa)

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