Der ehemalige US-Präsident Donald Trump klagt nach seiner Verurteilung wegen sexuellen Missbrauchs in einem Zivilprozess gegen die US-Autorin E. Jean Carroll.
Trumps Anwältin reichte die sogenannte Gegenklage wegen Verleumdung am Dienstagabend (Ortszeit) beim zuständigen Gericht in New York ein. Eine New Yorker Geschworenenjury hatte es im Mai als erwiesen angesehen, dass
Kurz nach der Verurteilung Trumps zu einer Entschädigung in Millionenhöhe machte Carroll bekannt, dass sie erneut gerichtlich gegen den Ex-Präsidenten vorgehen werde. Als Grund nannte sie weitere Äußerungen Trumps nach dem Urteil. Der Beginn des Prozesses wurde von einem Bundesrichter in New York vorläufig auf den 15. Januar 2024 festgelegt. Trump klagt nun ebenfalls wegen Verleumdung gegen Carroll.
Als Grund dafür nannte Trumps Anwältin unter anderem ein Interview, dass die Autorin dem Sender CNN am Tag nach der Urteilsverkündung gegeben hatte. Während des Interviews sei Carroll speziell zu dem einstimmigen Urteil der Geschworenen befragt worden, mit dem Trump nicht der Vergewaltigung für schuldig befunden worden sei, heißt es in der Gegenklage Trumps. "Als Antwort auf diese spezielle Frage ignorierte (Carroll) die Feststellung der Geschworenen, dass (Trump) sie nicht vergewaltigt hat und und antwortete: "Oh ja, er hat, oh ja, er hat.""
In dem Interview wurde Carroll von der CNN-Journalistin gefragt, was ihr durch den Kopf gegangen sei, als sie erfahren habe, dass die Jury den Vorwurf der Vergewaltigung zurückgewiesen hat. Carroll verwies auf ihre Anwältin und sagte, diese werde den rechtlichen Teil erklären. Die CNN-Journalistin hakte bei Carroll nach - die US-Autorin antwortete schließlich: "Nun, ich habe mir sofort in meinem eigenen Kopf gesagt: "Oh ja, er hat. Oh, ja, er hat." Das ist meine Antwort."
Auch in mehreren anderen Fällen muss sich Trump, der bei den Präsidentschaftswahlen 2024 als Kandidat der Republikaner antreten will, mit Gerichten auseinandersetzen. © dpa

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