- Pro Kopf und Jahr fallen in Deutschland im Schnitt 78 Kilogramm Lebensmittelabfälle an.
- Unter gewissen Umständen soll das Bedienen an Abfallcontainern von Supermärkten nun nicht mehr bestraft werden.
Justizminister
In einem gemeinsamen Schreiben an die Justizminister und -senatoren der Länder werben die beiden Bundesminister dafür, einen Vorschlag des Landes Hamburg von 2021 zu unterstützen. Dieser sieht eine Änderung der Richtlinien für das Straf- und Bußgeldverfahren vor, die ohne eine Gesetzesänderung auf Bundesebene von den Ländern beschlossen werden könnte.
"Containern" wird bei Sachbeschädigung bestraft
Danach sollte das sogenannte Containern nur noch bestraft werden, wenn ein Hausfriedensbruch vorliegt, "der über die Überwindung eines physischen Hindernisses ohne Entfaltung eines wesentlichen Aufwands hinausgeht oder gleichzeitig den Tatbestand der Sachbeschädigung erfüllt".
Mit anderen Worten, wer über eine niedrige Mauer steigt, um an den Abfallcontainer des Supermarktes zu gelangen, soll nicht belangt werden. Wer auf der Suche nach noch verzehrfähigen Lebensmitteln ein Tor aufhebelt und beschädigt, müsste dagegen weiterhin mit einer Strafe rechnen.
"Wenn sich Menschen weggeworfene Lebensmittel mit nach Hause nehmen, ohne dabei eine Sachbeschädigung oder einen Hausfriedensbruch zu begehen, dann muss das nach meiner Meinung nicht weiter strafrechtlich verfolgt werden", sagte Buschmann.
Deutsche schmeißen pro Kopf etwa 78 Kilogramm Lebensmittel weg
Jeder Verbraucher in Deutschland wirft nach Angaben des Bundeslandwirtschaftsministeriums im Schnitt 78 Kilogramm pro Jahr weg. Das sind 59 Prozent der Lebensmittelabfälle. Im Handel entstehen demnach sieben Prozent der Lebensmittelabfälle, etwa durch zu große Bestellmengen, die nicht vollständig verkauft werden. (dpa/ari) © dpa

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