Der AfD-Fraktionsvorsitzende Alexander Gauland hat seine Immunität verloren. Der Bundestag stimmte am Donnerstag für einen entsprechenden Antrag der Staatsanwaltschaft Frankfurt am Main, die gegen Gauland ermittelt.

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Der Bundestag hat die Immunität von AfD-Fraktionschef Alexander Gauland aufgehoben. Das Plenum genehmigte am Donnerstag einen Antrag der Staatsanwaltschaft Frankfurt am Main "auf Genehmigung zum Vollzug gerichtlicher Durchsuchungs- und Beschlagnahmebeschlüsse".

Die Staatsanwaltschaft ermittelt bereits seit vergangenem März gegen Gauland. "Es handelt sich jedoch lediglich um einen Fehler in seiner Steuererklärung und ist privater Natur", erklärte damals AfD-Fraktionssprecher Christian Lüth der "taz".

Zum einen soll Gauland im Zusammenhang mit seiner Scheidung falsche Angaben gemacht haben. Zum anderen gebe es laut Lüth Probleme bei der Verrechnung von Mandatsbezügen, nachdem der AfD-Politiker aus dem Brandenburger Landtag in den Bundestag wechselte. Lüth zufolge gehe es insgesamt um eine Summe im vierstelligen Bereich.

Großteil der AfD-Fraktion enthielt sich bei Abstimmung

Abgeordnete dürfen wegen einer mutmaßlichen Straftat nur mit Zustimmung des Parlaments juristisch verfolgt werden. Sie genießen laut Grundgesetz Immunität. Auf Antrag der Staatsanwaltschaft kann diese vom Parlament aufgehoben werden, in der Regel folgt der Bundestag dem Antrag.

Laut "Focus Online" habe sich ein Großteil der AfD-Fraktion bei der Abstimmung enthalten, die Fraktionen von Union, SPD, FDP, Linke und Grüne votierten für die Aufhebung der Immunität Gaulands.

Das Parlament stimmte auch für die Aufhebung der Immunität der CDU-Abgeordneten Karin Strenz aus Mecklenburg-Vorpommern. Die Hintergründe waren zunächst noch unklar. (dpa/mf)


  © dpa

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