• Das Auswärtige Amt hat zwei iranische Diplomaten zu unerwünschten Personen erklärt.
  • Dies geschah als Reaktion auf das Todesurteil gegen den Deutsch-Iraner Jamshid Sharmahd.
  • Außenministerin Annalena Baerbock forderte den Iran auf, das Urteil zu widerrufen.

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Als Reaktion auf das Todesurteil gegen den Deutsch-Iraner Jamshid Sharmahd hat das Auswärtige Amt zwei iranische Botschaftsangehörige zu unerwünschten Personen erklärt. Sie seien "mit kurzer Frist aufgefordert" worden, Deutschland zu verlassen, teilte Bundesaußenministerin Annalena Baerbock (Grüne) am Mittwoch mit.

Wegen des Todesurteils habe sie zudem den Geschäftsträger der iranischen Botschaft einbestellen lassen. "Ihm wurde mitgeteilt, dass wir die massive Verletzung der Rechte eines deutschen Staatsangehörigen nicht akzeptieren", erklärte die Ministerin.

Baerbock fügte hinzu: "Wir fordern Iran auf, das Todesurteil für Jamshid Sharmahd zu widerrufen und ihm ein faires und rechtsstaatliches Berufungsverfahren zu ermöglichen." Bereits am Dienstag hatte die Ministerin angekündigt, dass die Verhängung der Todesstrafe "eine deutliche Reaktion zur Folge haben" werde.

Deutsch-Iraner wegen Terrorvorwürfen zum Tode verurteilt

Die iranische Justiz hatte den 67-Jährigen zuvor wegen Terrorvorwürfen zum Tode verurteilt. Sharmahds Festnahme hatte der Iran im August 2020 bekannt gegeben. Nach Angaben seiner Familie wurde der Deutsch-Iraner, der zuletzt in den USA lebte, bei einem Zwischenstopp in Dubai vom iranischen Geheimdienst entführt und in den Iran verschleppt. Im Februar 2022 begann sein Prozess.

Die iranische Justiz wirft Sharmahd insbesondere vor, an einem Anschlag auf eine Moschee in der südiranischen Stadt Schiras im April 2008 beteiligt gewesen zu sein, bei dem 14 Menschen getötet wurden.

Der in Teheran geborene Sharmahd war in Deutschland aufgewachsen und 2003 in die USA ausgewandert. Er gehört der Oppositionsgruppe "Tondar" (deutsch: Donner) an, die auch als "Kingdom Assembly of Iran" bekannt ist. Sie lehnt das politische System der Islamischen Republik Iran ab und tritt für die Wiedereinführung der Monarchie in dem Land ein.

Merz fordert scharfes Vorgehen gegen Iran

Auch CDU-Chef Friedrich Merz hatte als Reaktion auf das Todesurteil ein scharfes Vorgehen gegen Teheran gefordert. "Dieses Urteil darf nicht ohne Folgen bleiben", schrieb er in einem Gastkommentar für die "Bild"-Zeitung (Mittwochsausgabe).

"Die Bundesregierung, Europa, die USA und die Vereinten Nationen müssen den Iran in die Schranken weisen – mit allen Mitteln, die der freien Welt zur Verfügung stehen", forderte Merz. "Wir müssen alles tun, damit dieses Unrechtsurteil nicht vollstreckt wird. Dazu gehört auch, den iranischen Botschafter in Berlin des Landes zu verweisen."

Mit dem Urteil hätten die "selbst ernannten Revolutionsrichter" im Iran "erneut gezeigt, wie wenig ein Menschenleben für sie zählt", schrieb der CDU-Chef. "Sie entführen, verschleppen, foltern und morden, um jeden Funken von Widerstand im Lande zu ersticken."

Die ohnehin angespannten Beziehungen zwischen Teheran und dem Westen wurden durch gleich zwei am Dienstag im Iran gesprochene Urteile zusätzlich belastet: Neben dem Deutsch-Iraner Jamshid Sharmahd wurde auch ein Österreicher in einem anderen Prozess wegen Spionage zu siebeneinhalb Jahren Gefängnis verurteilt.

Iran reagiert auf verschärfte EU-Sanktionen – auch deutsche Politiker und Politikerinnen betroffen

Am Montag hatten die EU-Außenminister und -Außenministerinnen wegen der anhaltenden Gewalt gegen Demonstrierende im Iran ihre Sanktionen gegen Teheran verschärft. Sie belegten 32 weitere iranische Verantwortliche sowie zwei Organisationen mit Vermögens- und Einreisesperren. Die EU macht die Betroffenen unter anderem für die Unterdrückung der Meinungsfreiheit sowie die jüngste Serie von Hinrichtungen im Iran mitverantwortlich.

Einen Tag nach der Verschärfung der EU-Sanktionen hat Teheran seinerseits Strafmaßnahmen gegen mehr als 30 Unternehmen und Personen aus der Europäischen Union (EU) verhängt, unter ihnen auch deutsche Politiker und Politikerinnen. Wie das Außenministerium am Dienstag mitteilte, wurden insgesamt 23 Personen und 13 Organisationen auf eine Sanktionsliste gesetzt. Darauf stehen auch mehrere Rüstungsbetriebe sowie Abgeordnete des EU-Parlaments und nationaler Parlamente. Die Strafmaßnahmen umfassen demnach Einreisesperren und das Einfrieren möglicher Vermögenswerte im Iran.

Betroffen von den Strafmaßnahmen sind unter anderem die Bundestagsabgeordneten Renata Alt (FDP), Roderich Kiesewetter (CDU) sowie Michael Roth (SPD). Sie hatten sich jüngst kritisch zum Iran geäußert. Die französische Gleichstellungsministerin Isabelle Rome sowie Frankreichs Industrieminister Roland Lescure wurden ebenfalls auf die Sanktionsliste gesetzt. Auch Josef Schuster, Präsident des Zentralrats der Juden in Deutschland, wurde mit Sanktionen belegt.

Den von den Sanktionen Betroffenen wird laut der Erklärung des iranischen Außenministeriums "Unterstützung von Terrorismus, Einmischung in die inneren Angelegenheiten des Landes und Anstachelung zur Gewalt und zu Unruhen im Iran" vorgeworfen.

Menschenrechtsaktivisten und -aktivistinnen haben im Iran seit Jahresbeginn insgesamt 55 vollstreckte Todesurteile gezählt, vier davon im Zusammenhang mit den regierungskritischen Protesten seit September. Die Demonstrationen waren durch den Tod der 22-jährigen Kurdin Mahsa Amini ausgelöst worden. Sie starb nach ihrer Festnahme durch die Sittenpolizei wegen eines angeblichen Verstoßes gegen die strikte islamische Kleiderordnung. Im Zuge der Proteste wurden Hunderte Menschen getötet und Tausende festgenommen. (AFP/dpa/tas)

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