- Zweimal schon haben Münchner Gerichte Fußball-Weltmeister Jérôme Boateng für gewalttätige Attacken auf seine Ex-Freundin verurteilt.
- Doch der Ex-Nationalspieler will weiter gegen seine Verurteilung vorgehen, wie sein Anwalt nun mitteilte.
Ex-Nationalspieler
Im November hatte er erklärt, Boateng wolle für eine endgültige Entscheidung, ob er die Rechtsmittel aufrechterhalten wolle, das schriftliche Urteil abwarten, das inzwischen vorliegt. Nach Angaben des Landgerichts München I sollte die Frist zur Begründung der Revision an diesem Donnerstag enden.
Boateng wegen Körperverletzung verurteilt
Das Gericht hatte den 34-Jährigen im Herbst 2022 wegen Attacken auf seine Ex-Freundin in einem gemeinsamen Karibik-Urlaub zu einer Geldstrafe von 120 Tagessätzen zu je 10.000 Euro - insgesamt 1,2 Millionen Euro verurteilt. Sollte das Urteil rechtskräftig werden, wäre der Fußball-Weltmeister von 2014 - anders als nach dem erstinstanzlichen Urteil des Amtsgerichts aus dem Jahr 2021 - vorbestraft.
"Für uns ist der Sachverhalt mehr als nachgewiesen", hatte Richter Andreas Forstner in der Urteilsbegründung gesagt. Boatengs Verteidiger hatten dagegen einen Freispruch für den 34 Jahre alten Fußballprofi beantragt. Sie gingen davon aus, dass seine Ex-Freundin die Vorwürfe "im Kampf um die Kinder" erfunden und "instrumentalisiert" habe.
Auch Boatengs frühere Lebensgefährtin, die in dem Verfahren als Nebenklägerin auftritt, legte Revision ein und hat diese nach Angaben eines Gerichtssprechers auch schon begründet. Die Staatsanwaltschaft hatte im vergangenen Jahr ebenfalls Revision eingelegt.
Weitere Verhandlung möglich
Das Bayerische Oberste Landesgericht muss nun darüber entscheiden, ob es in dem Urteil gegen Boateng möglicherweise Rechtsfehler gegeben hat. Weil in diesem Fall auch die Staatsanwaltschaft, die eine härtere Strafe für Boateng gefordert hatte, Rechtsmittel eingelegt hat, käme es dort zu einer weiteren Hauptverhandlung, in der es allerdings keine neue Beweisaufnahme mehr geben wird, weil dabei nur Rechtsfragen erörtert werden.
Erst danach würde das Bayerische Oberste Landesgericht über die Revision entscheiden und könnte das Verfahren - sollte das Urteil aufgehoben werden - an eine andere Kammer des Landgerichts zurückverweisen. (dpa/sbi)

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