• Gegen Christian Lindner werden keine Ermittlungen wegen eines Privatkredits eingeleitet.
  • Eine Vorprüfung hat der Berliner Generalstaatsanwaltschaft zufolge "keinen Anfangsverdacht" ergeben.
  • Der Minister hatte von Anfang an alle Verdachtsmomente von sich gewiesen.

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Die Berliner Generalstaatsanwaltschaft sieht "keinen Anfangsverdacht strafbaren Verhaltens" durch FDP-Chef Christian Lindner in Verbindung mit einem Immobilienkredit. Die Abteilung für Korruptionsbekämpfung habe damit ihren Prüfvorgang geschlossen, teilte die Behörde mit.

Anlass der Prüfung war, dass Lindner im Frühjahr ein schriftliches Grußwort für die Karlsruher BBBank verfasst hatte, bei der er später einen Kredit für einen privaten Hauskauf aufnahm.

Über das Grußwort und den Kredit hatten zuerst der "Tagesspiegel" berichtet. Auf Grundlage dieses Berichts leitete die Berliner Anklagebehörde eine Vorprüfung ein. Nur bei ausreichenden Anhaltspunkten für ein strafbares Verhalten wäre die Generalstaatsanwaltschaft dann zu Ermittlungen berechtigt gewesen.

Prüfung der Staatsanwaltschaft ergab keinerlei Anfangsverdacht gegenüber Christian Lindner

Die Prüfung habe "weder einen – ohnehin fernliegenden – Anfangsverdacht wegen Abgeordnetenbestechung [...] noch wegen Vorteilsannahme" ergeben, erklärte die Staatsanwaltschaft. Es habe auch keine Hinweise gegeben, dass an den Kredit Erwartungen an künftige oder die Honorierung früherer Entscheidungen geknüpft gewesen seien, auch nicht mit Blick auf die "Schaffung eines generellen Wohlwollens".

Zeitungen hatten unter anderem berichtet, Lindner habe im Mai 2022 per Video ein Grußwort für eine Karlsruher Privatkundenbank gehalten. Danach habe er sich bei derselben Bank einen weiteren Kredit geben lassen.

Lindner selbst hatte Vorwürfe zurückgewiesen. Sein Anwalt und das Finanzministerium teilten mit, Grußworte zu Jubiläen gehörten zur Amtsführung eines Ministers. Es entbehre jeglicher Grundlage, dass "Dinge verheimlicht" worden seien, ließ er über seinen Anwalt erklären.

Breite Rückendeckung für Lindner von FDP-Seite

Die FDP hatte sich hinter ihren Minister gestellt. Partei-Vize Wolfgang Kubicki bezeichnete die Vermutung einer Vorteilsnahme als "völlig absurd" und warf der Berliner Justiz "eine politische Charakterlosigkeit und eine erhebliche Persönlichkeitsrechtsverletzung" vor.

Lindners Anwalt Christian Schertz teilte nach Bekanntwerden der Vorwürfe mit: "Seine private Immobilienfinanzierung hat Herr Lindner lange vor der Übernahme seines Ministeramtes begonnen. Alle Konditionen waren stets marktüblich. Die Gewährung eines kurzen Grußworts zu Jubiläen wie dem hundertjährigen Bestehen einer Bank gehört zur regulären Amtsführung eines Ministers." Zwischen dem Grußwort und der privaten Immobilienfinanzierung bestehe kein Zusammenhang. Lindner sehe die Berichterstattung "mit Gelassenheit".

Auch eine Sprecherin des Finanzministeriums betonte, solche Grußworte seien "durchaus nicht unüblich". Die Frage, ob Lindner nach der Anfrage der Bank intern auf seinen Kredit hingewiesen habe, ließ sie unbeantwortet. Kubicki betonte, es gebe besondere Compliance-Regeln für die Geschäftsbeziehung zwischen einem Kreditinstitut und einer politisch exponierten Persönlichkeit wie einem Bundesminister, die Vorteilsgewährung ausschließen sollten. (dpa/AFP/ank)

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