Der Gründer der Enthüllungsplattform Wikileaks, Julian Assange, hat erneut Rückschläge im juristischen Tauziehen um seine geplante Auslieferung in die USA hinnehmen müssen. Ein Richter am Londoner High Court lehnte zwei von Assanges Anwälten eingereichte Anträge auf Berufung ab, wie aus Gerichtsdokumenten hervorgeht, die der Deutschen Presse-Agentur am Freitag vorlagen.
Assange wollte sowohl gegen die ursprüngliche Gerichtsentscheidung über seine Auslieferung als auch gegen den Auslieferungsbescheid der britischen Regierung in Berufung gehen. Beide Anträge beschied der Richter jedoch als unzulässig, wie aus den auf Dienstag datierten Dokumenten hervorgeht.
Die Gefahr, dass der 51-Jährige tatsächlich an die USA überstellt werde, sei "nun so real wie nie zuvor", teilte die Organisation Reporter ohne Grenzen (RSF) als Reaktion auf die Ablehnung mit.
Seine Frau, Stella
Das juristische Tauziehen um Assange dauert schon seit Jahren an. Die US-Justiz will ihm wegen Spionagevorwürfen den Prozess machen. Bei einer Verurteilung drohen ihm bis zu 175 Jahre Haft. Assange wird vorgeworfen, gemeinsam mit der Whistleblowerin Chelsea Manning geheimes Material von US-Militäreinsätzen im Irak und in Afghanistan gestohlen, veröffentlicht und damit das Leben von US-Informanten in Gefahr gebracht zu haben. Unterstützer sehen in Assange einen Journalisten, der Kriegsverbrechen ans Licht gebracht hat. Assange sitzt seit seiner Festnahme im April 2019 im Londoner Hochsicherheitsgefängnis Belmarsh. © dpa

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