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Eines der berühmtesten Gefängnisse Deutschlands: Die Justizvollzugsanstalt Stammheim in Baden-Württemberg. Dort fand von 1975 bis 1977 der berühmte Stammheim-Prozess gegen die Köpfe der RAF statt. Jetzt soll der Gerichtssaal abgerissen werden. Im Jahr 2019 wurde hier das letzte Urteil gesprochen, in einem anderen Terrorverfahren gegen Islamisten.
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Sitzgelegenheiten im Foyer des ehemaligen Mehrzweckgebäudes der Justizvollzugsanstalt Stuttgart-Stammheim. Das Gerichtsgebäude wurde vor knapp 50 Jahren eigens für die RAF-Prozesse gebaut.
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An die endlosen RAF-Verfahren erinnern unzählige Striche an einer weiß getünchten Wand im Durchgang zum Verhandlungssaal. Den ersten Strich zog einst Bundesanwalt Klaus Pflieger, der die Ermittlungen gegen den damaligen Terroristen Peter-Jürgen Boock führte und außerdem Vernehmer bei den sogenannten Lebensbeichten war. "Ich bin auf den Tisch gestiegen und habe einen Strich gemacht wie ein Häftling. Am Ende waren es 85 Striche", erinnert sich der heute 75-Jährige.
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"Das Mehrzweckgebäude steht für den erfolgreichen Kampf des Rechtsstaats gegen den Terror", sagt Pflieger rückblickend. Im April 1977 verurteilte der Staatsschutzsenat des Oberlandesgerichts Stuttgart die Terroristen Baader, Ensslin und Raspe zu lebenslangen Freiheitsstrafen.
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Die Angeklagten Ulrike Meinhof (l., dunkle Haare) und Gudrun Ensslin (blond, rechts neben Meinhof) werden während des Baader-Meinhof-Prozesses am 10. Juni 1975 zur Mittagspause aus dem Gerichtsgebäude zurück in ihre Zellen gebracht. Die beiden Frauen gehörten zur obersten Führungsriege der Roten Armee Fraktion (RAF).
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Ein vom baden-württembergischen Justizministerium freigegebenes Foto der Zelle von Ulrike Meinhof in Stuttgart Stammheim vom 30. November 1975. Eben in dieser Zelle hatte sich Meinhof 1976 erhängt.
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Kurt Grönewold, Klaus Croissant und Hans-Christian Ströbele (v. l.) vor dem Gerichtsgebäude in Stuttgart-Stammheim am 5. Juni 1975. Das Gericht hatte entschieden, dass die Anwälte nicht als Verteidiger von Baader, Ensslin und Meinhof zugelassen werden.
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Der RAF-Terrorist Andreas Baader auf dem Weg zur Urteilsverkündung (an der er allerdings, wie auch Raspe und Ensslin, nicht teilnahm) in das Gerichtsgebäude. Am 28. April 1977 wurde der "harte Kern" der RAF-Terroristen (Raspe, Baader, Ensslin) vom 2. Strafsenat des Stuttgarter Oberlandesgerichts zu lebenslangen Haftstrafen verurteilt.
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Ein älteres Bild der RAF-Terroristin Gudrun Ensslin von 1968. Die RAF ist verantwortlich für mehr als 30 Morde, für die Entführung des Arbeitgeberpräsidenten Hanns Martin Schleyer sowie für mehrere Banküberfälle und Sprengstoffanschläge mit Hunderten Verletzten.
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Die Zelle von Gudrun Ensslin in der Strafvollzugsanstalt Stuttgart-Stammheim im Dezember 1974.
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Der RAF-Terrorist Jan-Carl Raspe auf dem Weg zur Urteilsverkündung.
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Berühmter Besuch: Der französische Philosoph und Schriftsteller Jean-Paul Sartre (M.), Baader-Meinhof-Anwalt Klaus Croissant (l.) und der in Deutschland lebende, frühere französische Studentenführer Daniel Cohn-Bendit (r.) am 4. Dezember 1974 auf einer Pressekonferenz in Stuttgart. Sartre hatte zuvor den in Stammheim in Untersuchungshaft sitzenden RAF-Terroristen Andreas Baader zu einem einstündigen Gespräch getroffen.
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Jutta Bahr-Jendges, Verteidigerin von Irmgard Möller, Otto Schily, Verteidiger von Gudrun Ensslin, und Hans Heinz Heldmann, Verteidiger von Andreas Baader, bei der Pressekonferenz der Verteidiger der Stuttgart-Stammheimer Häftlinge nach dem Tod der Inhaftierten. Baader, Ensslin und Raspe nahmen sich 1977 im Deutschen Herbst das Leben.
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Bald rollen hier die Bagger an. Rund 50 Jahre nach den berühmten RAF-Prozessen wird der Sitzungsaal in den nächsten Monaten dem Erdboden gleich gemacht. Viele Stücke wie Türen, Stühle und Tische aus den Verwahrzellen sollen später in Museen ausgestellt werden.