• Seit 2020 ist die Neonazi-Gruppe "Nordadler" verboten - und sie bleibt es auch.
  • Das hat das Bundesverwaltungsgericht in Leipzig entschieden, nachdem gegen das Verbot geklagt wurde.

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Die Neonazi-Gruppe "Nordadler" bleibt verboten. Das Bundesverwaltungsgericht in Leipzig wies am Mittwoch eine Klage gegen das Vereinsverbot als unzulässig ab. Das Bundesinnenministerium hatte die rechtsextremistische Vereinigung 2020 verboten. Die Gruppe trat laut der Verbotsverfügung in Online-Chats auch unter anderen Namen wie "Völkische Jugend" oder "Völkische Renaissance" auf.

Klage gegen Verbot: Mann gehe es um Rehabilitation

Ein mutmaßliches Mitglied hatte Klage erhoben. Der junge Mann bestreitet nach Darstellung seines Anwalts vehement, dass er ein Vereinsmitglied gewesen sei. Ihm gehe es um Rehabilitation. Gegen ein Vereinsverbot könnten aber nur Menschen klagen, die auch Mitglieder gewesen seien, so das Bundesverwaltungsgericht.

Der junge Mann könne fordern, dass klargestellt werde, dass er bei der Vereinigung nicht mitgemacht habe und dass zum Beispiel eine Hausdurchsuchung bei ihm damals zu Unrecht erfolgt sei. Für eine solche sogenannte Feststellungsklage sei aber nicht das Bundesverwaltungsgericht zuständig. Der Kläger müsse sich damit an das Verwaltungsgericht Berlin wenden.

"Nordadler" sollen nationalsozialistische Ideologie verfolgt haben

Das Bundesinnenministerium hatte das Verbot im Mai 2020 verfügt. Die Polizei rückte damals zu Razzien bei mutmaßlichen Mitgliedern in Nordrhein-Westfalen, Sachsen, Brandenburg und Niedersachsen an und beschlagnahmte unter anderem Computer und Handys. Die Gruppe soll sich vor allem online vernetzt und eine nationalsozialistische Ideologie verfolgt haben.

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Faeser: Urteil sei "wichtiges Signal"

Bundesinnenministern Nancy Faeser nannte das Urteil ein wichtiges Signal. "Es zeigt, dass auch Vereinigungen, die überwiegend virtuell agieren und im Netz Hass und Hetze verbreiten und Anhänger rekrutieren, verboten werden können", erklärte die SPD-Politikerin am Mittwoch in Berlin. "Deshalb werde ich nicht zögern, wenn nötig auch von weiteren Vereinsverboten Gebrauch zu machen." (sbi/dpa)  © dpa