- Boris Becker ist mit seiner Unterlassungsklage gegen Oliver Pocher gescheitert.
- Das Landgericht Offenburg entschied, dass der frühere Tennisstar nicht durch einen TV-Beitrag des Komikers in seinen Persönlichkeitsrechten verletzt werde.
Der frühere Tennisstar
Strittig war vor Gericht ein Fernsehbeitrag aus der RTL-Sendung "Pocher - gefährlich ehrlich" vom Oktober 2020. Becker verlangte laut seinem Offenburger Anwalt Samy Hammad, dass der Beitrag nicht mehr gesendet und im Internet gelöscht wird.
Die Veröffentlichung sei möglich, da es sich um "Bildnisse der Zeitgeschichte" handele, so das Gericht. Es nannte auch explizit die die Belange der Meinungs- und Rundfunkfreiheit. Das Urteil sei noch nicht rechtskräftig. © dpa

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